München. Laut dem ADAC begeht ein Autofahrer, der ein Warnsystem vor “Blitzern“ besitzt eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Dies gelte auch für Navigationsgeräte mit POI-Warnern. Ob eine Beschlagnahme dieser “Navis“ durch die Polizei jedoch verhältnismäßig sei, bezweifelt der ADAC.

Geräte zur Warnung vor Radarfallen sind in Deutschland verboten. Dieses Verbot gilt nach Angaben des ADAC in München nicht nur für klassische Warngeräte, sondern ebenso für Navigationsgeräte oder Mobiltelefone, die vor "Blitzern" warnen.

Sind solche Geräte mit Ankündigungsfunktionen, sogenannten POI-Warnern, ausgestattet, dürfen diese im Fahrzeug nicht benutzt werden. "Wer trotz dieses Verbots ein solches Gerät betriebsbereit an Bord hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von 75 Euro und vier Punkten in Flensburg rechnen", sagt ADAC-Mitarbeiterin Katherina Bauer.

Erhebliche Zweifel

Auch wer sich während der Fahrt beispielsweise mit seinem Smartphone in einer Facebook-Gruppe über die Standorte von Radargeräten auf der Strecke informiere, begehe diese Ordnungswidrigkeit, betont Bauer. Finde die Polizei im Rahmen einer Verkehrskontrolle einen Radarwarner, könne er sichergestellt und auch vernichtet werden.

Diese Vorgehensweise sei aber nicht ohne Weiteres auf Navigationsgeräte oder Mobiltelefone übertragbar: Da solche Geräte vorrangig eine andere Funktion erfüllten, bestünden erhebliche Zweifel, ob eine Beschlagnahme oder gar Vernichtung verhältnismäßig wäre, sagt die ADAC-Mitarbeiterin.

Lichthupe als Warnung

Doch es gibt auch legale Maßnahmen zur Warnung vor Messstellen. So sind Radiomeldungen nicht verboten, da sie unabhängig vom aktuellen Standort des Empfängers gegeben werden. Auch das Warnen anderer Verkehrsteilnehmer mittels Handzeichen oder Schildern ist grundsätzlich nicht verboten.

Sollten andere Verkehrsteilnehmer aber behindert oder abgelenkt werden, kann die Polizei das Warnen untersagen. Die häufige Praxis, mit der Lichthupe auf "Blitzer" aufmerksam zu machen, ist allerdings rechtlich nicht erlaubt und kann mit einem Bußgeld von zehn Euro geahndet werden. (dapd)