Elmshorn. Autoversicherer locken mit vollmundigen Angeboten, um Kfz-Besitzer von einem Wechsel zu überzeugen. Doch auch wenn ein Wechsel den Geldbeutel schonen kann, sollte man sich genau über die Leistungen informieren.
Jedes Jahr im November blasen die Autoversicherer zur Jagd auf wechselwillige Kunden - und davon gibt es mehr als genug. Auch wenn tatsächlich die Ersparnis bei einem Wechsel geringer ist, als es die Werbung uns weismachen will: Viele Autofahrer können tatsächlich die Versicherungskosten durch einen Wechsel drücken. Aber Vorsicht, wenn das Wechselfieber droht.
Entscheidend ist nicht allein die Prämienhöhe. Der Versicherungsschutz im Kleingedruckten sollte genau unter die Lupe genommen werden. Einige wichtige Klauseln sind hier zusammengestellt. Um Kunden anzulocken, legen die Kfz-Versicherer häufig neue Tarife auf, die vor allem auf einen günstigen Preis setzen. Vorsicht bei solchen Angeboten: Oft handelt es sich dabei um einen einfachen Basisschutz, der weniger Leistungen bietet als die anderen Tarife des Versicherers. So werden Leistungen ausgedünnt und die Möglichkeiten der Versicherten beschnitten, etwa bei der Schadensregulierung. So sehen günstige Tarife fast immer eine Werkstattbindung vor. Dagegen spricht grundsätzlich nichts, wenn es in der Nähe eine entsprechende Werkstatt gibt. Gerade in ländlichen Regionen aber kann das ein Problem sein.
Darauf sollten sie achten
Bei Kilometerangaben nicht mogeln. Je weniger Kilometer man voraussichtlich fährt, umso günstiger wird die Versicherungsprämie. Versicherte sollten sich aber nicht dazu verleiten lassen, die Fahrleistung künstlich klein zu halten - das fliegt oft auf, und im Schadensfall droht Ärger.
Lieber sollte die realistische Fahrleistung angegeben werden - liegt die tatsächlich dann darunter, erstatten einige Versicherer Prämien zurück. Grundsätzlich ist es nicht empfehlenswert, an der Versicherungssumme zu sparen. Denn bei schlimmeren Unfällen mit Personenschäden sind auch vermeintlich hohe und unerreichbare Versicherungssummen schnell erreicht.
Die Deckungssumme sollte in der Haftpflicht mindestens 50 Millionen Euro betragen, bei Personenschäden sollte der Vertrag eine Haftung von zwölf Millionen Euro garantieren. Wer einen Neuwagen fährt, sollte im Vertrag eine sogenannte Neuwertentschädigung vereinbaren. Bei einem Totalschaden wird je nach Versicherer und Vertrag bis zu 24 Monate lang der Neuwert ersetzt und damit der hohe Wertverlust ausgeglichen. Eine entsprechende Regelung gibt es auch für teurere Gebrauchtwagen.
Leasingnehmer sollten darauf achten, dass in ihrem Vertrag eine GAP-Deckung vorhanden ist. Die sorgt dafür, dass bei einem Diebstahl oder Totalschaden die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Leasing-Fahrzeugs und seinem Abrechnungswert laut Leasingvertrag erstattet wird. Viele Versicherer verzichten bei Neuabschlüssen auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Damit werden auch Schäden reguliert, die grob fahrlässig verursacht worden sind. Ausnahmen sind Unfälle, die durch Alkohol am Steuer entstanden sind, sowie Schäden, die auf besonders schwere Verkehrsverstöße - wie Rotlichtfahrten - zurückzuführen sind.