Essen. . Es sind nicht mehr viele Neuwagenkäufer, die ihr Auto bar bezahlen. Finanzierung und Leasing liegen im Trend. Bei letzterem gilt aber: Augen auf beim Vertragsabschluss, sonst kann es unnötig teuer werden.

Viele Anbieter locken mit günstigen monatlichen Raten, doch hier gilt es, die fälligen Sonderzahlungen mit ins Kalkül zu ziehen. Denn die sind in diesem Fall natürlich umso höher. Mit spitzem Bleistift zu rechnen kann viel Geld sparen. Am ratsamsten ist das Leasing mit einem Kilometervertrag. Dabei werden die Laufzeit und die voraussichtliche Kilometerleistung festgelegt. Nach Ablauf kann der Leasingnehmer das Fahrzeug einfach zurückgeben. Für weniger gefahrene Kilometer bekommt er Geld zurück, für eine Mehrlaufleistung muss er nachzahlen. Das Restwertrisiko trägt dabei der Leasinggeber.

Vorsicht bei Verträgen mit Andienungsrecht

Eine andere Variante ist das Restwertleasing, bei dem zu Beginn ein festgelegter Restwert zum Ende des Vertrags vereinbart wird. Anhand dieses Restwerts werden die monatlichen Raten kalkuliert. Häufig wird ein sehr hoher Restwert festgelegt, um die Raten schmal zu halten. Das böse Erwachen kommt am Vertragsende. Denn der Kunde muss dann die Differenz zwischen vereinbartem und tatsächlichem Restwert an den Leasinggeber blechen, was happig werden kann.

Unbedingt die Finger lassen sollte der Neuwageninteressent von Verträgen, bei denen der Händler ein so genanntes „Andienungsrecht“ genießt. Das bedeutet nämlich, dass der Kunde den Wagen nach Vertragsablauf kaufen muss.

Häufigster Streitpunkt bei Restwert und Andienung ist der echte Wert des Fahrzeugs. Solche Fälle landen oft beim Gutachter oder vor Gericht.