Henstedt-Ulzburg. Bis zum 30. November haben die meisten Autobesitzer Zeit, sich eine neue Versicherungsgesellschaft zu suchen und damit viel Geld zu sparen. Bevor die alte Police gekündigt wird, sollte man sich über günstigere Angebote informieren - und dabei genau hinschauen. Wir geben Tipps.
Autobesitzer, die künftig günstiger versichert sein wollen und sich deshalb eine andere Versicherungsgesellschaft suchen, sollten den 30. November im Blick haben. "An diesem Tag muss die Kündigung beim Versicherer sein. Am besten sollte man sie beweiskräftig per Einschreiben mit Rückschein schicken", sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg. Für Wechselwillige hat der BdV auf seiner Internetseite einen Musterbrief zum Herunterladen bereitgestellt. Darüber hinaus gibt es dort ein Merkblatt mit einer Reihe von Hinweisen, was im Kleingedruckten nicht fehlen sollte.
Sinnvoll ist es, sich schon vor der Kündigung über andere, günstigere Preis- und Leistungsangebote zu informieren. "Generell bietet die alljährliche Wechselsaison eine gute Gelegenheit, die eigene Police auf den Prüfstand zu stellen", sagt Daniel Dodt vom Verbraucherportal toptarif.de. Verschiedene Verbraucherzentralen sowie die Stiftung Warentest bieten Vergleiche und Auswahlempfehlungen von Versicherungstarifen zum Preis von 16 Euro an. Darüber hinaus offeriert eine Vielzahl von Web-Portalen Vergleiche.
Vorsicht bei Web-Portalen
Hier ist laut Bettina Hierath vom ADAC mitunter Skepsis angebracht: "Wir haben immer wieder beobachtet, dass es da manchmal an Vollständigkeit mangelt." Das heißt, wohl möglich werden nicht alle Anbieter und nicht alle Tarife aufgelistet. Wer über einen Kfz-Versicherungswechsel nachdenkt, sollte die zu leistenden Prämien genau vergleichen und sich nicht nur an niedrigen Prozenten für schadenfreie Jahre orientieren. Denn mit der Reform der Schadensfreiheitsklassen zum kommenden Jahr haben einige Versicherer bei Neuabschlüssen neue Rabattstaffeln eingeführt. "Reduzierte Prozente bringen dann unter Umständen keine Ersparnis, wenn beispielsweise gleichzeitig der Grundbeitrag der Police erhöht wird", sagt die ADAC-Fachfrau. "Kfz-Halter, die mit ihrem Vertrag an sich zufrieden sind, sollten trotzdem ihre Gesellschaft ansprechen und nach der Umstellung auf den aktuellsten Tarif fragen. Oft lassen sich da einige Euro sparen", empfiehlt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten.
Obacht bei den Fristen
Die Kfz-Haftpflicht- und die Kaskoversicherung werden üblicherweise jeweils für ein Jahr abgeschlossen, wobei das Versicherungsjahr im Regelfall dem Kalenderjahr entspricht. Damit ist ein Wechsel des Versicherers, unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist, zum 1. Januar möglich. Allerdings haben inzwischen verschiedene Versicherer eine Änderung vorgenommen. Bei ihnen entspricht das Versicherungsjahr einem Zeitjahr von zwölf Monaten. Das bedeutet: Eine zum 1. Juli begonnene Kfz-Versicherung kann nicht zum 31. Dezember, sondern erst zum 30. Juni des Folgejahres gekündigt werden. In diesem Fall muss spätestens am 31. Mai das Kündigungsschreiben dem Versicherer vorliegen.
Deckungssumme sollte 100 Millionen Euro betragen
Wichtig und für einen guten Vertrag unverzichtbar sind laut BdV fünf Eckpunkte. Die Deckungssumme bei der Haftpflichtversicherung sollte 100 Millionen Euro betragen. Zur Kaskoversicherung sollte der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten. Davon ausgenommen bleiben Unfälle, die durch Alkohol- und/oder Drogenkonsum verursacht werden, sowie die grob fahrlässige Begünstigung eines Fahrzeugdiebstahls. Über die Wildschadenklausel sollten Schäden, die durch Kollision mit Tieren jeder Art entstehen, versichert sein. Schäden am Neufahrzeug sollten mindestens bis zu sechs Monate nach Erstzulassung zum Neuwert und nicht nur zum Zeitwert ersetzt werden. Sonderausstattungen wie fest eingebaute Navigationsgeräte sollten bis mindestens 3.000 Euro beitragsfrei sein. (dapd)