Schermbeck. Zwei Jahre war den Betreibern des Platzes die Nutzung untersagt. Doch jetzt deutet sich eine Lösung an. Was Besucher und Dauercamper erwartet.

Der 30. Januar könnte für den Schermbecker Campingplatz Hohes Ufer/Overbeck in Gahlen ein Wendepunkt seiner jahrzehntelangen Geschichte darstellen: Dann soll – vereinfacht ausgedrückt – der Platz auf rechtlich saubere Füße gestellt werden. „Es war nicht einfach, aber wir haben für unsere Camper gekämpft. Nun ist das Ziel, dass wir am 1. April wieder öffnen können“, gibt sich Platzleiter Michael Overbeck vorsichtig optimistisch.

Schon seit über zwei Jahren liegen die Betreiber des Platzes im Streit mit dem Kreis Wesel – unter anderem geht es um Brandschutzauflagen. Die Fronten waren zwischenzeitlich so verhärtet, dass sich die Parteien mehrmals vor Gericht trafen. Da sich sowohl die Kreisverwaltung als auch die Platzbetreiber im Recht sahen, ging es zunächst nicht weiter. Konsequenz: Die Nutzungsuntersagung blieb bestehen, einzelne Parzellen verfielen mehr und mehr.

Doch nun gibt es einen Versuch, den Platz zu legalisieren. Der Planungs-, Umwelt- und Mobilitätsausschuss der Gemeinde Schermbeck wird sich nun mit der Aufstellung des Bebauungsplanes fürs Hohe Ufer beschäftigen. Der zwischen Hünxer Straße, Maassenstraße und dem Wesel-Datteln-Kanal gelegene Campingplatz ist bisher bauplanungsrechtlich nicht durch einen Bebauungsplan festgesetzt. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Schermbeck wird er als „Sondergebiet, das der Erholung dient“, dargestellt. Die dortige Zweckbestimmung laute „Dauercamping und Zeltplatz“, erklärt die Gemeindeverwaltung.

Was die Gemeinde Schermbeck störte: Auf dem seit 1964 betriebenen Campingplatz seien in den vergangenen Jahrzehnten auf einer merklichen Anzahl von Parzellen „ortsunveränderliche bauliche Anlagen“ sowie Wochenendhäuser errichtet worden. Und es sei im erheblichen Umfang ein „mit Hauptwohnsitz verfestigtes Dauercamping“ festgestellt worden, heißt es aus dem Schermbecker Rathaus.

Rechts unten im Foto erkennt man während des  Weihnachtshochwassers 2023 gut, wie stark der Campingplatz direkt am Kanal „ausgedünnt“ wurde.
Rechts unten im Foto erkennt man während des Weihnachtshochwassers 2023 gut, wie stark der Campingplatz direkt am Kanal „ausgedünnt“ wurde. © www.blossey.eu / FFS | Hans Blossey

Laut Gemeinde stehe die Nutzungsentwicklung der vergangenen Jahre im Widerspruch zur gegenwärtigen Darstellung im Flächennutzungsplan und zur geltenden Camping- und Wochenendplatzverordnung NRW, wonach Campingplätze dem vorübergehenden Aufstellen und Bewohnen von Wohnwagen oder Zelten dienen, die mobil sein müssten.

Gemeinde Schermbeck nennt „erhebliche Missstände“ auf dem Campingplatz

Was letztlich das Fass wohl zum Überlaufen gebracht hat: Bei der Errichtung von nicht-mobilen Bauten auf dem Platz wurden zudem die Brandschutzvorgaben in vielen Aspekten nicht berücksichtigt. Dies habe laut Gemeindeverwaltung zu „erheblichen Missständen“ geführt, weshalb der Kreis Wesel per Ordnungsverfügung im Januar 2022 den Betrieb des Platzes untersagt hatte.

Nach Abschluss der von den Platzbetreibern durchgeführten Umgestaltung planen die Inhaber nun eine am aktuellen Freizeitverhalten orientierte Neuausrichtung des Platzes. Von den ursprünglich über 140 Parzellen seien nach dem radikalen Umbau noch 46 übrig geblieben, auf den frei gewordenen Flächen würden jetzt Wohnmobilstellplätze und ein Biergarten geplant, erklärt der Platzleiter auf NRZ-Anfrage. „Damit wollen wir den Freizeitcharakter betonen“, so Overbeck.

Platzleiter Michael Overbeck während der Umbaumaßnahmen auf seinem Campingplatz.
Platzleiter Michael Overbeck während der Umbaumaßnahmen auf seinem Campingplatz. © NRZ | Johannes Kruck

Die Inhaber haben sich offenbar den benachbarten Gahlener Campingplatz Sybergshof zum Vorbild genommen. Wie dort am Brückenweg haben die Betreiber nun bei der Gemeinde Schermbeck die Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes beantragt.

Hiermit sollen die Grundlagen für eine nachträgliche bauplanungsrechtliche Sicherung des Bestandes sowie für zukünftige Entwicklungen geschaffen werden (darunter fallen auch Ferienhäuser). Und: Auch der Brandschutz soll dabei umgesetzt werden.

Ein Punkt, der der Gemeinde schon lange ein Dorn im Auge ist, betrifft das Dauercampen – also der Hauptwohnsitz auf dem Campingplatz. Auch dazu soll es künftig klare Regeln geben: Um zu gewährleisten, dass Camping- und Wochenendplatz und Ferienhausgebiet nicht zum unzulässigen Dauerwohnen genutzt wird, plant die Verwaltung einen städtebaulichen Vertrag zwischen mit der Campingplatzbetreiberin abschließen. „Dessen wesentlicher Inhalt werden verbindliche Regelungen zur Unterbindung von unzulässigem Dauerwohnen sein“, heißt es aus dem Rathaus. Nach NRZ-Informationen lebten teils über 100 Personen dauerhaft auf dem Platz, bei der Schließung im Januar 2022 waren es noch rund 80 Leute, aktuell sind davon noch knapp ein Dutzend übrig geblieben, die nach Angaben des Platzbetreibers zunächst dort weiter geduldet würden.

Campingplatz-Betreiber müssen die Kosten tragen

Damit die Gemeinde für die Änderungen nichts zahlen muss, lässt sich die Gemeindeverwaltung von den Campingplatz-Inhabern zuvor bestätigen, dass sie die gesamten Kosten des Verfahrens übernehmen.