Schermbeck. Wegen Brandschutzmängeln muss der Campingplatz „Hohes Ufer“ in Schermbeck vorerst schließen. Begründung: Gefahren für die Pächter seien zu groß.

Der Betrieb auf dem Campingplatz „Hohes Ufer“ in Schermbeck muss nach einer behördlichen Anordnung vorerst eingestellt werden. Der Kreis Wesel hatte bereits am 13. Januar eine „sofortige Nutzungsuntersagung“ ausgesprochen. Nach einer mündlichen Eilverhandlung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf am 27. Januar sieht sich die Kreisverwaltung in ihrem Vorgehen bestätigt. „Daher wurden am Montag, 31. Januar, ebenfalls Nutzungsuntersagungen gegenüber den einzelnen Pächterinnen und Pächtern ausgesprochen“, heißt es am Mittwoch in einer Pressemitteilung. Rund 80 Personen sind nun obdachlos. (Lesen Sie hier die Reportage: Campingplatz-Bewohner in Schermbeck: „Wo sollen wir hin?“)

Kreis Wesel: Campingplatz in Schermbeck hat erhebliche Brandschutzmängel

„Es ist unsere Aufgabe, die unmittelbaren Gefahren für die Menschen durch entsprechende Anordnungen abzuwenden,“ so Helmut Czichy, Vorstandsmitglied für den Bereich Bauen bei der Kreisverwaltung. „Das Oberverwaltungsgericht NRW hat Anfang 2021 klargestellt, dass die Bauaufsichtsbehörde befugt und verpflichtet ist, ohne Eingehung von Kompromissen unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Gefahrenbeseitigung insbesondere auch gegenüber den Mietern oder Pächtern durchzusetzen. Da immer noch sehr weitreichende Rückbauten auf den über 150 Parzellen erforderlich sind, musste die Nutzungsuntersagung nun ausgesprochen werden.“

Der Campingplatz könne erst wieder geöffnet werden, wenn die Gefahren für die Pächter abgestellt seien. Dafür müsse die Löschwasserversorgung und die Aufteilung des gesamten Platzes sowie die Bebauung der Parzellen den geltenden brandschutzrechtlichen und baurechtlichen Vorgaben entsprechen. Auf dem Platz seien Ende vergangenen Jahres durch die Gemeinde Schermbeck verschiedene schwerwiegende Brandschutzmängel festgestellt worden.

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Die vorgefundenen Mängel ließen erkennen, dass sich ein Brand über den Platz ungehindert, schnell und in alle Richtungen vollständig ausdehnen kann. Die Betreiber des Campingplatzes wurden demnach zwischen dem 6. und 8. Dezember 2021 vom Kreis mit mehreren Ordnungsverfügungen aufgefordert, die die Mängel zu beseitigen und kurzfristig umsetzbare Übergangslösungen herzustellen. Am 4. Januar 2022 fand ein weiterer Ortstermin zur Überprüfung der Umsetzung statt. Dabei sei festgestellt, dass den Brandschutzforderungen nur unzureichend Folge geleistet wurde.

Mängel wurden bei Brandverhütungsschau festgestellt

Die Gemeindeverwaltung wollte sich nicht weiter zu der Schließung äußern, verwies auf die Kreisverwaltung. In der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am Mittwochnachmittag berichtete Gerd Abelt, der allgemeine Vertreter des Bürgermeisters, dass nun etwa 80 Personen obdachlos geworden seien. Für sie ist die Kommune auf der Suche nach einer Unterkunft, in einigen Fällen sind die Bewohner schon untergekommen. Der Betreiber des Campingplatzes war am Mittwoch nicht erreichbar.

Wie der Kreis weiter mitteilt, war bereits Ende November bis Anfang Dezember an mehreren Tagen eine Brandverhütungsschau der Gemeinde mit Beteiligung von Vertretern des Kreises Wesel erfolgt, bei der die Mängel festgestellt wurden. Es handelte sich um eine Präventionsmaßnahme, die der Sicherheit der Nutzer und der Einsatzsicherheit der Freiwilligen Feuerwehr dient. Die Betreiber und Nutzer des Campingplatzes werden so für die möglichen Gefahrenquellen sensibilisiert und sollten diese abstellen, heißt es vom Kreis. Geprüft werden hierbei unter anderem die Abstände zwischen den Gebäuden, erforderliche Brandschutzstreifen, die Löschwasserversorgung und ausreichend befahrbare Wege.

Bei schwerwiegenderen Gefahrenfeststellungen werde dann im Einzelfall entschieden, wie weiter vorgegangen werden muss. Die erforderlichen Maßnahmen werden von der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Wesel angeordnet und können von baulichen Veränderungen bis zum Abriss von Gebäuden reichen. Bei akuter Gefahr kann die Behörde auch anordnen, dass Gebäude bis zur Umsetzung der angeordneten Maßnahmen aufgrund von Gefahr für Leib und Leben nicht mehr genutzt werden dürfen. (red)