Schermbeck/Düsseldorf. Die Nutzungsuntersagung stand beim Verwaltungsgericht auf dem Prüfstand, nach dem die Betreiber geklagt hatten. Wie das Gericht nun entschied.
Darf der Schermbecker Campingplatz „Hohes Ufer/Overbeck“ wieder genutzt werden, oder nicht? Darüber streiten seit anderthalb Jahren der Kreis Wesel aus Aufsichtsbehörde und die Betreiber des Areals direkt am Wesel-Datteln-Kanal in Schermbeck. Die Fronten waren zuletzt so verhärtet, dass sich nun das Verwaltungsgericht in Düsseldorf mit dem Konflikt beschäftigen musste.
Nun befasste sich ein Verwaltungsrichter in einer abschließenden mündlichen Verhandlung mit dem Fall. Beide Seiten hatten am Donnerstagmittag in der Landeshauptstadt noch mal die Möglichkeit, ihren Standpunkt darzulegen, so eine Gerichtssprecherin auf NRZ-Anfrage. Der Richter habe sich danach entschieden, in der Verhandlung zunächst noch kein Urteil zu fällen, sondern die Argumentation der Beteiligten in Ruhe zu würdigen und in den kommenden zwei Wochen seine Entscheidung festzulegen und dann den Campingplatz-Eigentümern sowie dem Kreis Wesel schriftlich mitzuteilen. Sollte eine der beiden Parteien sich mit dem Urteil dann nicht zufrieden geben, gebe es theoretisch noch die Möglichkeit, sich an das Oberverwaltungsgericht zu wenden.
Betroffen von dem Streit zwischen den Campingplatz-Betreibern und dem Kreis Wesel sind vor allem die rund 150 Camper, von denen ursprünglich 80 dauerhaft dort lebten. Nach der Schließung durch den Kreis Wesel suchten sich viele Hohes-Ufer-Camper nach und nach eine Alternative, was logischerweise auch für die Eigentümer einen erheblichen finanziellen Verlust bedeutet.
Campingplatz in Schermbeck: Waren wirklich Menschleben gefährdet?
Rückblick: Eine routinemäßige Kontrolle des Kreises Wesel am 29. November 2021 habe das ganze Drama ausgelöst, berichtete Platzleiter Michael Overbeck kurz nach der Schließung des Platzes. Zuvor habe eine Brandschutzkontrolle fast 20 Jahre davor stattgefunden – seinerzeit sei der Platz „für gut befunden“ worden. Außerdem habe es vor gut zehn Jahren auf dem Platz sogar wirklich mal gebrannt: „Da gab es keine Beanstandungen – weder von der Feuerwehr, noch vom Kreis.“ Trotzdem machten die Kontrolleure einige Vorgaben, die die Betreiber jedoch nicht innerhalb weniger Wochen umsetzen konnten, wie der Platzleiter damals ergänzte.
Die Bauaufsichtsbehörden werde als Gefahrenabwehrbehörde erst dann tätig, wenn Anhaltspunkte für baurechtswidrige oder sogar „Menschenleben gefährdende Zustände“ bestünden, verteidigte der Kreis Wesel sein damaliges Handeln.
Folge: Am 13. Januar 2022 untersagte die Kreisverwaltung die Nutzung des Areals an der Hünxer Straße 72 in Gahlen – begründet wurde dies unter anderem mit gravierenden Brandschutzmängeln. Konkret: Die rund 170 Parzellen auf dem Campingplatz Hohes Ufer/Overbeck seien an keiner Stelle durch Brandschutzstreifen unterteilt, so dass sich ein Feuer schnell ausbreiten könne, argumentierte der Kreis Wesel. Vor allem die Dauercamper hatten plötzlich ein großes Problem. Sie berichteten der NRZ bei einem Ortstermin kurz nach der Schließung von dramatischen Situationen: „Wo sollen wir denn hin? Wir haben doch kein anderes Zuhause!“
Zahlreiche Umbauten auf dem Campingplatz in Schermbeck
Die Betreiber sorgten in der Folge für zahlreiche Umbauen auf dem Gelände, unter anderem wurden Wege verbreitert, Gebäude beseitigt und zur Verbesserung des Brandschutzes auch Löschwassercontainer aufgestellt. Mehrere „Dauercamper“, die dort wohnen bleiben wollten, reichten aus purer Verzweiflung Klage gegen die Schließung ein.
Die Campingplatz-Betreiber hatten mehrfach gegenüber der NRZ angegeben, allen Auflagen des Kreises (wenn auch teils mit Verzögerung) nachgekommen zu sein. Als die Behörde das nicht akzeptiert habe und an der Untersagung der Nutzung des Campingplatzes festgehalten habe, hätten auch die Eigentümer dagegen geklagt. Platzleiter Michael Overbeck sprach bereist unmittelbar nach der Schließung von „Schikane durch den Kreis Wesel“, bezichtigte die Verwaltung später sogar der Lüge. Der Kreis wiederum konterte, er würde nur nach Recht und Gesetz handeln.