Schermbeck. Kein Ende beim Streit um den Campingplatz „Hohes Ufer/Overbeck“ in Schermbeck in Sicht. Nun spricht der Kreis Wesel nochmal Klartext.
Der Kreis Wesel bleibt offenbar bei seiner harten Linie: „Solange die zum Schutz der sich dort aufhaltenden Menschen erforderlichen und aufgegebenen Maßnahmen zum Brandschutz nicht umgesetzt werden, bleibt die Nutzung untersagt“, erklärt eine Sprecherin der Kreisverwaltung. Hintergrund: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte kürzlich ein Machtwort gesprochen: Dass der Kreis Wesel den Eigentürmern des Campingplatzes „Hofer Ufer/Overbeck“ die Nutzung des Geländes untersagt, sei rechtens.
Und nicht nur das: Die Richter ergänzten, es sei auch korrekt, dass die Kreisverwaltung den Betreibern mit einem Zwangsgeld drohe, falls sie es dulden, dass sich Menschen auf dem Areal zwischen der Hünxer Straße und dem Wesel-Datteln-Kanal aufhalten.
Ist der Brandschutz sichergestellt oder nicht?
Weiter stelle das Gericht fest, dass die Brandschutzauflagen noch immer nicht erfüllt seien. Zwar habe der Betreiber Brandschutzschneisen errichten lassen und Gebäude entfernt, das sei aber noch nicht ausreichend: Noch immer seien Abstände an einigen Stellen zu gering und die Löschwasserversorgung nicht sichergestellt. Ergänzend erklärte eine Gerichts-Sprecherin aber auch: „Die Nutzungsuntersagung gilt nur solange, bis die Mängel beseitigt sind.“
Vor Ort zeigt sich, dass zahlreiche Parzellen inzwischen geräumt wurden: Wege sind verbreitert und Brandschutzschneiden unübersehbar.
Manche Bereiche wirken verlassen – hier hat sich bereits die Natur breit gemacht. Offenbar wohnen dort schon länger keine Menschen mehr. Andere Parzellen sind dagegen sehr gepflegt, auf diesen sieht offenbar regelmäßig jemand nach dem Rechten.
Laut NRZ-Informationen geht es um ein Zwangsgelds in Höhe von 30.000 Euro und der Androhung eines weiteren von 60.000 Euro. Und: Diese Summen bewegten sich noch im unteren Drittel des Rahmens und stehe in einem angemessenen Verhältnis zur wirtschaftlichen Bedeutung für die Campingplatz-Betreiber, so das Gericht.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hatte zuvor entschieden, dass die in der Ordnungsverfügung vom 13. Januar 2022 enthaltene Nutzungsuntersagung „sofort vollziehbar“ sei. Eine Beschwerde der Eigentümerin dagegen sei abgelehnt worden.
Vorortkontrollen durch die Kreisverwaltung
Schon im Juni 2023 stellte auch das OVG fest, die Antragstellerin sei der Nutzungsuntersagung nicht nachgekommen. „Der Campingplatz wird weiterhin genutzt und die Brandschutzvorgaben werden weiterhin nicht (vollständig) eingehalten.“ Die Nutzung des Platzes „Hohes Ufer“ ergebe sich aus den Feststellungen des Kreises Wesel durch Vorortkontrollen und der Tatsache, dass „ausweislich der vom Kreis eingeholten Meldeauskunft weiterhin 50 Personen an der Anschrift des Campingplatzes gemeldet“ seien.
Platzleiter Michael Overbeck kommentiert die Gerichtsentscheidung so: „Das ist ja sowieso kein abschließendes Urteil. Wir machen weiter hier und dann werden wir weiter sehen.“ Die Kreisverwaltung dagegen kündigt an, die Maßnahmen beim Platz „Hohes Ufer“ konsequent weiterzuverfolgen und durchzusetzen.