Schermbeck/Wesel. Die Kreisverwaltung Wesel beantwortet jetzt häufig gestellte Fragen in Zusammenhang mit der Nutzungsuntersagung in Schermbeck ausführlich.

Die Kommunikation zwischen dem Kreis Wesel, den Betreibern des Campingplatzes Hohes Ufer/Overbeck in Schermbeck und vor allem den rund 80 Pächtern war in den vergangenen Tagen offenbar schwierig. Von Seiten der Bewohner an der Hünxer Straße 72 in Gahlen wurden sogar Vorwürfe erhoben, Mitarbeiter der Kreisverwaltung hätten sich nicht angemessen um ihre Anliegen gekümmert.

Der Kreis Wesel erklärt nun selbst dazu, ihn hätten jüngst zahlreiche Anrufe von Pächtern des Campingplatzes Hohes Ufer/Overbeck in Schermbeck erreicht, nachdem der Kreis am 13. Januar eine sofortige Nutzungsuntersagung angeordnet hatte. In einer Hotline beantworteten die Mitarbeiter der Kreisverwaltung Fragen zu den Gründen der Nutzungsuntersagung, zur Bewertung der Brandgefahren und des Genehmigungsstatus auf dem Platz. Viele andere Campingplätze im Kreis Wesel dürfte diese Problematik ebenfalls betreffen.

In der überwiegenden Anzahl der Telefonate war im Verlauf des Gesprächs eine Akzeptanz der Anrufenden für die getroffenen Maßnahmen erkennbar, erklärt der Kreis. Bewohner der Campingplatzes berichten jedoch von anderen Erfahrungen, sprechen sogar unfreundlichen Reaktionen der Kreisverwaltung.

Der Kreis klärt nun einige der am häufigsten gestellten Fragen:

Ist die Situation wirklich so gefährlich?

„Ja“, so der Kreis Wesel, der weiter ausführt: „Die Gerichte haben einen Ausspruch geprägt, der den Gedanken an mögliche Gefahren gut zusammenfasst: ,Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausgebrochen ist, beweist nicht, dass insofern keine Gefahr besteht, sondern stellt lediglich einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.’“

Die rund 170 Parzellen auf dem Campingplatz Hohes Ufer/Overbeck seien an keiner Stelle durch Brandschutzstreifen unterteilt, so dass sich ein Feuer schnell ausbreiten könne. Mittlerweile läuft dort der Bau der Brandschutzstreifen durch Abriss von Gebäuden.

Der Campingplatz Hohes Ufer/Overbeck liegt direkt am Wesel-Datteln-Kanal.
Der Campingplatz Hohes Ufer/Overbeck liegt direkt am Wesel-Datteln-Kanal. © Johannes Kruck

Warum könnte die Feuerwehr nicht mit dem Wasser aus dem Kanal löschen?

Der Betreiber verweist zum Löschen auf den nur wenige Meter neben dem Platz liegenden Kanal. Dazu der Kreis: „Am Kanal existieren keinerlei bauliche Voraussetzungen, die es Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr ermöglicht, Löschwasser aus dem Kanal zu pumpen.“

Warum hat der Kreis den Platz nicht regelmäßig kontrolliert? Hätte man mit Kontrollen nicht die Entwicklung aufhalten können?

Die Antworten darauf: „Die Bauaufsichtsbehörden prüfen im Rahmen der Bauantragsverfahren die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften. So genehmigte in den 60er Jahren der damalige Kreis Dinslaken dort einen ,Campingplatz für etwa 100 Personen, gemischt für Wohnwagen und Zelte’. Die Bauaufsichtsbehörden werden als Gefahrenabwehrbehörde erst dann wieder tätig, wenn Anhaltspunkte für baurechtswidrige oder sogar Menschenleben gefährdende Zustände bestehen.“ Dem Kreis seien die Zustände lange bekannt gewesen, erklären Betreiber und auch einige Anwohner.

Ein Weg zwischen den Parzellen. Käme hier im Notfall ein Feuerwehrauto durch?
Ein Weg zwischen den Parzellen. Käme hier im Notfall ein Feuerwehrauto durch? © Johannes Kruck

Im Rahmen einer gemeinsamen Brandverhütungsschau von Gemeinde Schermbeck und Brandschutzdienststelle des Kreises Wesel Ende 2021 seien die Brandschutzmängel erkannt worden, so der Kreis. In der Folge sei ein unverzügliches Handeln durch die Bauaufsichtsbehörde nötig geworden sei. Betreiber Michael Kleinherbers erklärt, dann hatte man konsequenterweise seinen Platz sofort schließen müssen.

Stimmt es, dass mehrere der Häuser durch den Kreis Wesel bauordnungsrechtlich genehmigt wurden?

Der Kreis dazu: „Nein. Es liegt eine Genehmigung für einen Campingplatz vor, ebenso für die Gaststätte, Gebäude für Toiletten- bzw. Waschanlagen sowie verschiedene weitere Nebengebäude zur Bewirtschaftung eines Campingplatzes. Für die Wohngebäude, die Pächter errichtet haben, liegen in keinem Fall Baugenehmigungen vor.“ Teilweise habe es sehr wohl Abstimmungen mit dem Kreis gegeben, entgegnen Platz-Bewohner.

Warum wurden die Pächter so spät informiert?

„Eine unmittelbare Information der individuellen Pächter durch den Kreis Wesel war zu einem früheren Zeitpunkt nicht möglich, da die erforderlichen Daten (unter anderem die Namen) nicht vorlagen“, so der Kreis. Seit Juli 2017 hätten alle Personen, die ihren Wohnsitz auf einem Campingplatz bei der Gemeinde angemeldet hätten, ein Hinweisblatt, das auf die bauordnungsrechtliche Unzulässigkeit des dauerhaften Wohnens hinweist. Genau das bestreitet eine Frau, die sich vor drei Jahren dort mit Erstwohnsitz angemeldet hat.

Campingplatz-Leiter Michael Kleinherbers zeigt, wo auf seinem Platz zurzeit Brandschutzstreifen entstehen.
Campingplatz-Leiter Michael Kleinherbers zeigt, wo auf seinem Platz zurzeit Brandschutzstreifen entstehen. © Johannes Kruck

Wurden auch andere Möglichkeiten als Alternative zur Nutzungsuntersagung bedacht?

Dazu der Kreis Wesel: „Ja, Anfang Dezember 2021 wurde die Betreiber zu Maßnahmen aufgefordert. Diese hätten insgesamt einen Zeitraum bis Frühjahr 2022 überbrücken können, so dass ein Weiterbetrieb bis dahin vertretbar gewesen wäre.“ In einem Gespräch am 9. Dezember 2021 sei den Betreibern von Vertretern des Kreises und der Gemeinde Schermbeck die Situation nochmals geschildert und die angeordneten Maßnahmen erklärt worden. „Es wurde deutlich darauf hingewiesen, dass bei Nicht-Erfüllung nur die Nutzungsuntersagung verbleibt“, so der Kreis. Eine weitere Ortskontrolle Anfang Januar zeigte, dass von den baulich geforderten Maßnahmen in Bezug auf Löschwasser und Abständen keine ausreichenden Aktivitäten oder Vorbereitungen vor Ort erkennbar waren. Laut Betreiber, sei dies in der Kürze der Zeit nicht alles zu schaffen gewesen.

Der Kreis Wesel ergänzt, er sei gezwungen gewesen, am 13. Januar die Nutzungsuntersagung auszusprechen. „Nach der mündlichen Eilverhandlung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf am 27. Januar sieht sich der Kreis in seinem Vorgehen bestätigt. Daher wurden am 31. Januar ebenfalls Nutzungsuntersagungen gegenüber den einzelnen Pächtern ausgesprochen.“ Leiter Kleinhebers dementiert: „Bei der Eilverhandlung war der Richter auf unserer Seite. Man hätte sich auch vernünftig einigen können.“

Mail-Adresse für betroffene Pächter

Der Kreis Wesel hat für die betroffenen Pächter eine Mail-Adresse unter camping@kreis-wesel.de eingerichtet, unter der weitergehende Fragen beantwortet werden.

>>> CAMPINGPLATZ-BETREIBER ERWÄGT EINE DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE:

Betreiber Michael Kleinherbers sagt, er wundere sich sehr über die Stellungnahmen des Kreises Wesel: „Echt heftig! Das ist ja eine Lüge nach der anderen. Deshalb überlegen wir jetzt auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu stellen.“ Nach seinen Angaben bleiben fast alle Bewohner mit festen Wohnsitz auf dem Campingplatz erstmal dort, weil entgegen den Angaben des Kreises die Einsprüche sehr wohl aufschiebende Wirkung hätten. „90 Prozent der Leute sind noch da“, so der Campingplatz-Leiter am Donnerstag-Mittag über die aktuelle Situation am Hohen Ufer.