Mülheim. Was ist wichtiger: Denkmalschutz oder Energiewende? Ein Urteil aus Düsseldorf könnte in Mülheim bisherige Regelungen auf den Kopf stellen.

Photovoltaik-Anlage oder Denkmalschutz - was ist höher zu bewerten? Ein neues Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf könnte die Debatte in den denkmalgeschützten Siedlungen Mülheims neu entfachen. Besonders in der Heimaterde könnten die bisherigen Auflagen infrage stehen.

Denn dort hatte die Untere Denkmalschutzbehörde PV-Anlagen auf den Dächern zwar grundsätzlich erlaubt, aber vornehmlich unter derart umfassenden ästhetischen Auflagen, dass viele Anlagen der Siedler kaum mehr wirtschaftlich erschienen.

Auflagen des Mülheimer Denkmalschutzes haben PV-Ausbau auf Heimaterde begrenzt

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So hatte die Verwaltung etwa im vergangenen Jahr als Kompromiss vorgegeben, wie Panels auf der sichtbaren Seite von Hausdächern anzuordnen seien und wie viel der sichtbaren Fläche überhaupt genutzt werden kann. Wie der Siedlerverein bestätigt, sind seitdem nur wenige Anlagen errichtet worden.

Nun aber hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Fall der Düsseldorfer „Golzheimer Siedlung“ die Stadt dazu verpflichtet, eine PV-Anlage auf der sichtbaren Seite eines Hausdaches zu erlauben. Entscheidend ist dabei die Einschätzung des Gerichts, der Denkmalschutz könne das öffentliche Interesse am Ausbau erneuerbarer Energien nur noch in Ausnahmefällen überwinden.

„Störgefühl“ gegenüber PV-Dachanlagen abgenommen

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Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts habe „das Störgefühl“ gegenüber PV-Anlagen auf Hausdächern erheblich abgenommen, sodass diese nicht mehr von der denkmalwürdigen Bausubstanz und vom Eindruck des Ortes ablenkten.

Ob damit die bisherigen Begrenzungen von PV-Dachanlagen durch den Denkmalschutz in Mülheim fallen und ob die Stadt künftig noch Ermessensspielraum habe, will nun die SPD im Umweltausschuss erfragen.

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