Emmerich. In Emmerich suchen viele Autofahrer nach einem Parkplatz, weil gebührenpflichtige Stellflächen gemieden werden. Eine Parkscheibe ist wichtig.
Parkplatzanzahl, Parkzonen, Parkgebühren, Parkscheiben. Oder auch Parkschilder mit Kutschen. Das alles polarisiert. Vor allem Autofahrer, die auf der Suche nach einem kostenlosen Stellplatz gefrustet durch die Emmericher Innenstadt kurven.
Dass es innerhalb der Wälle nicht genügend Parkplätze geben würde, ist ein Ammenmärchen. Wohl nur an sehr wenigen Tagen im Jahr sind wirklich alle Parkflächen belegt. Doch die Kunst ist, einen Stellplatz zu finden, der mit den eigenen Ansprüchen übereinstimmt. Und da kann es schonmal unübersichtlich werden, denn in Emmerich gibt es etliche unterschiedliche Regelungen, die das Parken im öffentlichen Raum regeln.
Beginn eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone
Zunächst einmal ist an allen Einfallstraßen zur Innenstadt das Verkehrszeichen 290.1 nach StVO aufgestellt, das den Beginn eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone signalisiert. Darüber hinaus ist der Hinweis „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“. Das freut den Autofahrer, da er seinen Wagen ohne Gebühr oder zeitliche Begrenzung in den gekennzeichneten Flächen abstellen darf. Das gilt etwa am Kleinen Wall oder in der Gasthausstraße.
Spezielle Regelungen
Doch es gibt halt weitere Beschilderungen vor Ort, die auf spezielle Regelungen hinweisen. Zunächst einmal gibt es die sogenannte „monetäre Bewirtschaftung in den zentralsten Bereichen“. Dazu zählen etwa der Parkplatz hinter dem Engel, der Bereich am Franz-Wolters-Platz, der Parkplatz an der Gesamtschule oder der größte Teil des Geistmarkts.
Gebührenpflichtig von Montag bis Freitag
Die Gebührenpflicht besteht in Emmerich montags bis donnerstags von 9 bis 17 Uhr und freitags von 9 bis 14 Uhr. Die Parkgebühren betragen 40 Cent für 30 Minuten. Je weitere 15 Minuten werden 20 Cent fällig. Die Mindestgebühr liegt bei 40 Cent und als Höchstgebühr wird 6,40 Euro angegeben.
Wer nicht Willens ist, für das Abstellen seines Autos Geld zu bezahlen, kommt dann an vielen Stellen nicht darum herum, die Parkscheibe zu stellen. Dabei ist allerdings durchaus Vorsicht geboten. Denn in der Innenstadt ist eine Parkdauer von einer halben Stunde, einer Stunde oder zwei Stunden möglich. Die zulässige Abstelldauer differiert dabei schon mal von Straßenseite zu Straßenseite wie etwa an der Willibrordstraße.
Gleiches Pflaster, unterschiedliche Parkdauer
Einige weitere Beispiele: Wer vor dem Haupteingang der Sparkasse an der Agnetenstraße steht, kann rechts oder links davon einen Stellplatz anfahren. Die Stellplätze zur rechten Seite weisen eine Höchstparkdauer von einer halben Stunde aus. Links und dann rund um den Nonnenplatz sind eine Stunde Standzeit zulässig.
Auch wer über die Mennonitenstraße in die Innenstadt fährt, erlebt relativ schnell die unterschiedlichen Parkzeiten. Denn auf der Mennonitenstraße selbst sieht die zeitliche Bewirtschaftung eine Zwei-Stunden-Spanne vor. Wer dann rechts in die Hühnerstraße abbiegt, muss eine Parkdauer von einer Stunde beachten. Auf dem Stellplatz in Sichtweite direkt vor Becker-Scholz sind hingegen nur 30 Minuten erlaubt. Auch wenn die Pflasterung zwischen Hühnerstraße und Großer Löwe eine gewisse Kontinuität suggeriert, ist dies beim Parken nicht der Fall, da am Großen Löwen doppelt so lange geparkt werden darf als in der Hühnerstraße.
Parkraumbewirtschaftungskonzept im Jahr 2007 beschlossen
Die Parkregelungen in Emmerich fußen auf einem Parkraumbewirtschaftungskonzept, dass der Rat in seiner Sitzung am 27. März 2007 für die Innenstadt als bestimmendes Grundkonzept für eine optimierte Nutzung des in der Innenstadt vorhandenen Parkraums und eine damit einhergehende Verbesserung der Erreichbarkeit der Innenstadt beschlossen hatte.
Längeres Parkplatzsuchen wird in Kauf genommen
Eine überarbeitete Fassung der Planungsgruppe MWM stammt aus dem Oktober 2013. Darin wird vor allem angemahnt, dass es in Emmerich einen signifikant „unnötig hohen Parksuchverkehr“ gebe. „Dieser entsteht, weil monetär bewirtschaftete Parkplätze gemieden werden und stattdessen längeres Parkplatzsuchen nach kostenfreien Straßenraumparkplätzen (mit Parkscheibe bewirtschaftet) in Kauf genommen wird“, heißt es in dem Konzept.
Darüber hinaus wurde vor acht Jahren festgestellt, was viele motorisierte Besucher der Innenstadt bis heute bestätigen: „Für den Autofahrer entsteht der Eindruck, dass alle Parkplätze belegt sind, da er die (kostenpflichtigen) Parkplatzangebote mit ihren großen freien Kapazitäten nicht annimmt.“
Apropos frei Kapazitäten. An Samstagen und Sonntagen erhöht sich im Übrigen die Anzahl der Parkplätze, die ohne monetäre oder zeitliche Bewirtschaftung auskommen. Denn an Wochenenden darf am Martinikirchgang auch an der Straßenseite vor dem Pfarrgarten geparkt werden. Natürlich ist auch diese Regelung durch ein entsprechendes Schild ausgewiesen.
>> Kritik an Stellplatzabgabe
In der jüngeren Vergangenheit haben sich mehrere Unternehmer kritisch zur so genannten Stellplatzabgabe im Innenstadtbereich geäußert. Neuansiedlungen müssen entsprechend der Größe der Geschäftsräume Parkplätze vorhalten.
Wer das nicht kann, muss als eine Art Kompensation je 40 Quadratmeter Geschäftsräume einen Stellplatz ablösen. Pro Stellplatz wird eine Summe in Höhe von 5100 Euro veranschlagt.
Dies wurde von der Politik als Hemmschuh für Neuansiedlungen ausgemacht. Auf Initiative von CDU und BGE wurde daher im vergangenen Jahr ein kommunaler Fördertopf aufgemacht, der 50 Prozent der Kosten bei der Stellplatzablöse übernimmt.