Emmerich. Bei einer Nutzungsänderung von bestehenden Gebäuden wird die Stellplatzablöse mit 50 Prozent gefördert. Anträge können jetzt gestellt werden.
Wer in der Emmericher Innenstadt oder im Ortskern des Ortsteils Elten baut oder ein Gewerbe betreibt, muss eine entsprechende Anzahl an Pkw-Stellplätzen nachweisen. Wer das nicht kann – weil zum Beispiel der notwendige Platz dafür nicht da ist – der kann seit 2008 als Kompensation eine „Stellplatzablöse“ zahlen.
Zuschuss von 50 Prozent
Da diese Ablöse möglicherweise aber für immer mehr Unternehmer und Immobilienbesitzer ein Investitionshindernis darstellt, hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein ein kommunales Förderprogramm beschlossen, mit dem es für Investitionswillige einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der Kosten für die Stellplatzablöse geben wird.
Ziel dieser Maßnahme ist es, den Leerständen von Ladenlokalen und Wohnungen in der Innenstadt und im Kernbereich von Elten entgegenzuwirken. Deshalb bezieht sich der Zuschuss auch ausschließlich auf die Nutzungsänderung von bestehenden Gebäuden. „Bei Neubauvorhaben ist ausreichend Flexibilität vorhanden, um den Stellplatznachweis zu führen oder von der Ablöse Gebrauch zu machen“, erläutert Jens Bartel, Leiter des Fachbereiches Stadtentwicklung. Für den Zuschuss zur Stellplatzablöse stehen pro Jahr bis zu 73.000 Euro an kommunalen Fördergelder zur Verfügung.
Warten auf neue Landesbauordnung
Alternativ hatte die Stadtverwaltung auch die Änderung der Stellplatzsatzung aus dem Jahr 2008 in Aussicht gestellt. Dies wird sich aber aktuell noch durch Unwägbarkeiten bei der neuen Landesbauordnung, die als gesetzliche Grundlage für die Stellplatzablöse maßgeblich ist, verzögern. Um möglichst schnell eine Lösung für Investoren herbeizuführen, war die Einrichtung des kommunalen Förderprogramms beschlossen worden.
Anträge zur Bezuschussung der Stellplatzablöse können ab sofort bei den zuständigen Mitarbeitern des Fachbereiches Stadtenwicklung im Emmericher Rathaus gestellt werden. Wichtig ist dabei unter anderem, dass der Förderantrag spätestens drei Monate nach Zahlung der Stellplatzablöse im Rathaus gestellt wird. Die jeweiligen Ansprechpartner, weitere Informationen und die zugehörigen Förderrichtlinien finden sich auf der städtischen Homepage (www.emmerich.de) unter dem Stichwort „Stellplatzablöse“. [In unserem lokalen Newsletter berichten wir jeden Abend aus Emmerich, Rees und Isselburg. Den E-Mail-Newsletter können Sie hier kostenlos bestellen.]