Düsseldorf. . Erst im März war Thomas M. (48) von der Haft verschont worden, nachdem seine Verteidiger 100.000 Euro Kaution hinterlegt hatte. Doch die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein. Das zuständige Oberlandesgericht jetzt, Thomas M. muss in Untersuchungshaft bleiben.

Der Hauptangeklagte im Rotlichtprozess Thomas M. (48) bleibt in Haft. Das entschied jetzt das Oberlandesgericht (OLG). Es gab der Staatsanwaltschaft Recht, die einen dringenden Tatverdacht, Flucht- und Verdunkelungsgefahr sieht.

Thomas M. und sieben Bordellmitarbeiter stehen derzeit vor Gericht, weil sie Kunden heimlich betäubt und dann ausgenommen haben sollen. Seit einer Razzia 2012 gibt es ein Tauziehen um die Frage der Untersuchungshaft. Zunächst waren elf Personen festgenommen worden, dann kamen die meisten wieder auf freien Fuß.

Thomas M. zurück in Untersuchungshaft

Auch Thomas M. kam 2013 für einige Wochen frei, musste aber nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft wieder zurück in Untersuchungshaft.

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Im März 2014 ließ ihn das Landgericht gegen 100.000 Euro Kaution gehen, obwohl die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt hatte.

Das OLG stellte dann fest, dass Thomas M. bis zur endgültigen Entscheidung über die Beschwerde in Haft bleiben muss, daher sitzt er seit April wieder. Jetzt fiel die Entscheidung: Der Haftbefehl bleibt weiter in Vollzug.