Düsseldorf. Im Düsseldorfer Rotlichtprozess hat das Gericht die Haftbefehle gegen mehrere Angeklagte außer Vollzug gesetzt. Den Männern wird vorgeworfen, Bordellkunden mit Drogen betäubt und sie anschließend bestohlen zu haben. Für das Gericht ist die Beweislage aber zu dünn.

In Sachen Rotlicht sitzt nur noch ein Angeklagter im Gefängnis. Das Landgericht hat am Montag nach acht Monaten Prozess die Haftbefehle für die drei Angeklagten, die noch in U-Haft saßen, gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Denn es sieht keinen dringenden Tatverdacht mehr in Bezug auf einen wesentlichen Teil des Vorwurfs: der heimlichen Betäubung. Oguz G. und Monder B. sind bereits frei, ob Thomas M. ebenfalls gehen darf, ist noch offen. Mit diesen Beschlüssen verliert der Prozess ein weiteres Stück an Brisanz.

Angeklagt sind Ex-Bordellbetreiber Thomas M. und sieben Mitarbeiter, weil sie Kunden außer Gefecht gesetzt haben sollen, um ihre Konten zu plündern. Mit einer Großrazzia waren die Ermittler 2012 gegen zahlreiche Personen im Rotlichtmilieu vorgegangen. Die Vorwürfe waren von Anfang an umstritten.

Gericht vermisst Beweise im Rotlichtprozess

Laut Anklage gaben die Beteiligten Bordellkunden systematisch heimlich Kokain, K.O.-Tropfen, Medikamente oder andere Betäubungsmittel. Doch dass dieser Teil der Anklage zutrifft, dafür sieht das Gericht „keine hohe Wahrscheinlichkeit“.

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Es sieht zwar „erhebliche Anhaltspunkte“ dafür, dass ein solches Vorgehen zur Geschäftspraxis der Bordelle gehörte, aber objektive Beweise dafür gebe es nur in wenigen Fällen. So könnten die Männer, bei denen Kokain gefunden wurde, die Droge freiwillig genommen haben – möglicherweise, weil sie durch Alkohol enthemmt waren. Tatsächlich mussten mehrere Zeugen bisher zugeben, vor ihrem Bordellbesuch reichlich getrunken zu haben.

Haftbefehle nicht aufgehoben, nur außer Vollzug gesetzt

Das Gericht sieht aber weiter dringenden TaDüssetverdacht für Erpressung und bandenmäßigen Betrug. Die Angeklagten sollen Kunden für Dienste zur Kasse gebeten haben, die diese nicht erhalten haben. Daher sei weiter U-Haft gerechtfertigt. Die Haftbefehle wurden darum auch nicht aufgehoben, sondern nur außer Vollzug gesetzt. Die Angeklagten müssen sich dreimal pro Woche bei der Polizei melden. Ihnen ist jeder Kontakt ins Rotlichtmilieu verboten. Thomas M. müsste zudem 100.000 Euro Kaution zahlen.

Bei der Razzia waren elf Personen festgenommen worden, die meisten kamen bald wieder frei. Damals hatte eine andere Kammer des Gerichts schon bezweifelt, dass ein systematisches Vorgehen nachzuweisen ist. Nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft kamen Thomas M. und Oguz G. wieder in Haft. Monder B. war nicht freigelassen worden.

Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein

Die aktuellen Haft-Beschlüsse will die Staatsanwaltschaft jetzt prüfen. Sie erklärte, sie sei „überrascht“ über den Entscheidungszeitpunkt. Denn man habe erst fünf der 23 in der Anklage genannten Geschädigten gehört, weitere Beweise seien noch nicht in den Prozess eingeführt. Gegen Monder B.s Freilassung will die Staatsanwaltschaft nicht vorgehen. Bei Thomas M. legte sie bereits Beschwerde in der Form ein, dass er in Haft bleiben muss, bis das Oberlandesgericht entschieden hat.