Düsseldorf. Das Düsseldorfer Landgericht hat nun auch den letzten Inhaftierten im Düsseldorfer Rotlichtprozess wieder auf freien Fuß gesetzt. Nach Einzahlung von 100.000 Euro Kaution durfte auch der Hauptangeklagte in dem Verfahren, der 47-jährige Thomas M. gehen. Die Staatsanwaltschaft kritisiert die Freilassung.

Jetzt ist der letzte Angeklagte auf freiem Fuß: Dienstag wurde auch der Haftbefehl von Thomas M. (47) außer Vollzug gesetzt. Als das vormittags bekannt wurde, empfingen den Ex-Bordellbetreiber auf dem Gerichtsflur viele Freunde und Kollegen. Auch sein ehemaliger Partner Bert Wollersheim war gekommen.

Bisher durfte der Mann, der als Drahtzieher der systematischen Abzocke von Kunden der Bordelle an der Rethelstraße angeklagt ist, Verhandlungspausen nur in der Haftabteilung des Gerichts verbringen. Am Dienstag trat er erstmals als freier Mann auf den Flur und an die frische Luft, aß in der Gerichtskantine. Zuvor hatten ihn viele Menschen in den Arm genommen. Am Abend wollte er „erstmal zur Familie!“ Handschläge und Umarmungen bekamen auch Monder B. und Oguz G., die seit Montag frei waren. Alle Angeklagten wirkten entspannt und fröhlich.

100.000 Euro Kaution kamen per Blitzüberweisung

Am Montag hatte das Gericht die Haftbefehle der drei U-Häftlinge außer Vollzug gesetzt. Es sieht keinen dringenden Tatverdacht wegen der heimlichen Betäubung mehr, aber weiterhin wegen Betrugs. Zwei Angeklagte kamen sofort frei, bei Thomas M. legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein. Gleichzeitig beantragte sie, dass ihre Beschwerde die Freilassung bis zur Entscheidung des Oberlandesgerichts verhindert. Den Antrag wies das Gericht ab.

Bert Wollersheim wieder frei

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So war für Thomas M. einzig die verlangte Kaution von 100.000 Euro entscheidend. Nach Angaben von Verteidiger Benedikt Pauka wurde die Summe per Blitzüberweisung Dienstag um 9.45 Uhr an die Oberjustizkasse in Hamm gesandt. Zur Mittagspause kurz nach 12 Uhr war das Geld da. Der 47-Jährige durfte zur Pause den Saal verlassen.

Staatsanwaltschaft kritisiert frühe Freilassung

Die Staatsanwaltschaft war erneut überrascht. Dass Thomas M. nicht bis zur Entscheidung über ihre Beschwerde in Haft bleibt, sei „unüblich“, so Sprecher Ralf Herrenbrück. Die Staatsanwaltschaft hält die Freilassung für verfrüht, man habe erst fünf von 23 Geschädigten gehört.

Zudem kritisiert sie die Auflagen für die Freigelassenen: Ihnen ist jeder Kontakt ins Rotlichtmilieu verboten. Das sei nicht kontrollierbar, für die Angeklagten auch kaum möglich, da sie weiter Geschäftsbeziehungen dorthin haben. Und daher helfe das Verbot auch nicht gegen die Verdunkelungsgefahr: Die Staatsanwaltschaft befürchtet, dass Zeugen beeinflusst werden können.