Düsseldorf. . Der Düsseldorfer Rotlichtprozess löst immer wieder Kopfschütteln aus: Das Oberlandesgericht setzte den Haftbefehl gegen den Hauptangeklagten Thomas M. wieder in Vollzug. Jetzt sitzt der 48-Jährige zum dritten Mal wegen der Vorwürfe, Bordellkunden abgezockt zu haben, im Gefängnis.

Es ist einer der längsten und teuersten Prozesse am Düsseldorfer Landgericht. Und einer, der Beobachter immer wieder den Kopf schütteln lässt: Das Verfahren um die mutmaßliche Abzocke von Bordellkunden. Jetzt ist der Hauptangeklagte Thomas M. (48) wieder in Haft genommen worden – zum dritten Mal.

Im Sommer 2012 hatten die Ermittler eine Großrazzia im Rotlichtmilieu gemacht, nahmen zahlreiche Personen fest. Der Vorwurf: Bordellkunden sollen systematisch betäubt worden sein, um sie ausplündern zu können. Schon bald wurden einige der Festgenommenen wieder auf freien Fuß gesetzt – das Landgericht hatte Zweifel am Ausmaß der vorgeworfenen Taten. Und damit begann ein bis jetzt andauerndes Tauziehen um die Glaubwürdigkeit der Vorwürfe.

Die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein, Thomas M. und zwei Verdächtige wanderten im Dezember 2012 zurück in Haft. Sie blieben im Gefängnis, während der Prozess im Juli 2013 gegen zunächst acht, später sieben Verdächtige begann. Und sich hinzog. Die mehr als ein Dutzend Verteidiger nutzten ausgiebig ihre Rechte, stellten Anträge und sorgten so immer wieder für Unterbrechungen.

100 000 Euro Kaution

Sie nahmen auch die mutmaßlichen Opfer jeweils ins Kreuzverhör. Bisher waren die Aussagen aller angehörten fünf Zeugen zweifelhaft und konnten die Vorwürfe nicht erhärten: Sie hatten falsche Aussagen über ihren Alkoholkonsum und ihre angebliche Betäubung gemacht.

Im März setzte das Gericht die Haftbefehle der Inhaftierten Thomas M., Oguz G. und Monder B. außer Vollzug: Es sehe keinen dringenden Tatverdacht mehr hinsichtlich der heimlichen Betäubung von Bordellkunden, nur noch wegen Betrugs. Alle drei kamen frei, Thomas M. nach Einzahlung von 100 000 Euro Kaution – obwohl die Staatsanwaltschaft gegen seine Freilassung Beschwerde eingelegt hatte. Denn sie sah weiterhin Verdunkelungsgefahr, also die Gefahr der Zeugenbeeinflussung.

Normalerweise hat so eine Beschwerde aufschiebende Wirkung: Erst wenn das Oberlandesgericht die Beschwerde ablehnt, kommt der Betroffene frei. In diesem Fall ließ das Landgericht Thomas M. trotz der Beschwerde nach Hause gehen.

Selbst gestellt

Das Oberlandesgericht (OLG) hat das jetzt revidiert: Es setzte Thomas M.s Haftbefehl wieder in Vollzug. Die Polizei suchte den Angeklagten, er stellte sich an Gründonnerstag selbst, kam mit seinem Anwalt ins Gericht. Wie das Oberlandesgericht grundsätzlich über die Außervollzugsetzung des Haftbefehls entscheidet, steht damit nicht fest. Es geht nur darum, dass Thomas M. bis zur Entscheidung des OLG hinter Gitter bleiben soll.