Düsseldorf. . Das Düsseldorfer Landgericht muss sich mit einem schmerzhaften Sturz befassen: Eine Mieterin (57) stürzte vor ihrer Haustür in den Mülltonnenschacht. Jetzt wirft ihre Arbeitgeberin dem Land vor, ein Mitarbeiter vom Entsorgungsbetrieb Awista habe seine Verkehrssicherungpflicht nicht erfüllt.
Kurz vor Weihnachten 2011 erlebte eine Ratherin einen sehr schmerzhaften Absturz: Sie fiel in den Schacht vor dem Haus, durch den die Mülltonnen aus dem Keller geholt werden. Jetzt nimmt ihre Arbeitgeberin das Land in Amtshaftung: Ein Awista-Mitarbeiter habe seine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt. Weil die Mitarbeiterin länger ausfiel, soll das Land 7400 Euro zahlen.
Die Teamleiterin (57) war an dem 23. Dezember auf dem Weg zur Arbeit, ging die Treppe am Hauseingang hinab. Auf dem Gehweg stand ein Awista-Mitarbeiter, den sie noch freundlich grüßte „und dann lag ich auch schon im Schacht“, berichtete die elegante Dame vor Gericht. Sie hatte weder die geöffnete Klappe noch das Loch im Gehweg bemerkt, war drei Meter tief gestürzt. Dabei brach sie sich mehrere Rippen, prellte sich die ganze rechte Seite und viele weitere Stellen am Körper.
Ob sie nicht wisse, wann die Mülltonnen geleert werden, hielt ihr der Landesvertreter vor. Sie verneinte, sie habe die Klappe noch nie offen gesehen. Die Müllabfuhr war auch gar nicht Anlass für die Klappenöffnung gewesen. Der Awista-Mitarbeiter (66) erklärte, sie hätten eine neue gelbe Tonne gebracht.
Wo stand die Tonne?
Normalerweise stelle er die Tonne neben den Schacht, öffne die Klappe und lasse die Tonne an einem Strick hinunter. Als die Hausbewohnerin kam, habe er die Tonne mit der Hausnummer beschriftet. „Ich habe extra mit der Tonne den Weg versperrt“, sagte er. Sie hätte automatisch hinter ihm, auf der sicheren Seite des Lochs, hergehen müssen. Doch plötzlich habe er sie „nur noch schreien gehört“.
Die 57-Jährige widersprach: Er habe mit der Tonne den Gehweg zur Straße hin versperrt, dahinter hätten Autos geparkt. Sie habe nur an der Hauswand entlang gehen können. Dass dort die Klappe geöffnet war, habe sie nicht gesehen. Die Richterin ließ durchblicken, dass sie das Land in der Pflicht sieht: „Niemand springt da freiwillig rein.“ Das Urteil verkündet das Gericht am 28. Mai.