Düsseldorf. . Mäusenester, tote Mäuse, anderthalb Jahre abgelaufene Torten - all das fanden Lebensmittelkontrolleure in einer Düsseldorfer Großbäckerei. Der Geschäftsführer, gelernter Konditor, und der Produktionsleiter, gelernter Bäckermeister, mussten sich dafür nun vor Gericht verantworten.

Die Protokoll der Lebensmittelkontrolleure lässt einen erschauern: Schimmel, Mäuse und sogar Fadenwürmer fanden sie in der Großbäckerei. Und schlossen den Betrieb. Jetzt standen der Geschäftsführer (50) und der Produktionsleiter (63) vor dem Amtsgericht: Vorwurf: Verstoß gegen das Lebensmittelrecht.

Der Geschäftsführer, gelernter Konditor, hatte das Traditionsgeschäft mit rund zehn Filialen Ende 2011 übernommen. Er schwieg zunächst, dafür sprudelte sein Produktionsleiter, ein Bäckermeister, gerade zu über: „Das waren katastrophale Zustände!“, sagte er. Er hatte im Oktober 2012 dort angefangen, wenige Monate vor der Kontrolle im Februar 2013. Es habe einiges im Argen gelegen. Doch sie hätten versucht, den Betrieb wieder auf Vordermann zu bringen. „Wir haben renoviert und geputzt, jeden Tag.“

Dabei fanden sie Haarsträubendes: „Im Froster waren noch Torten von letzte Weihnachten“, dazu „Waren, die anderthalb Jahre abgelaufen waren“. Sie entdeckten zahlreiche Mäusenester – und tote Mäuse, „die waren schon ein Jahr alt“.

Angeklagte wurden zu Geldstrafen verurteilt

Er habe Änderungen vorgeschlagen, aber „es scheiterte alles am Geld“. Der Betrieb hatte finanzielle Probleme, „ich musste für alles fragen, sogar für Putzmittel“. Ab Januar sei er nur wenig im Betrieb gewesen, weil seine Frau schwer erkrankte. „Das war abgesprochen, aber das ist keine Entschuldigung“, gab er zu.

Nach dieser Schilderung gestand der Anwalt seines Ex-Chefs ein: „Natürlich war die Betriebsstätte für die Produktion von Lebensmitteln ungeeignet.“ Aber die Behörden hätten vorher selten kontrolliert. Sein Mandant habe viel Geld verloren. Vorher habe er zwanzig Jahre erfolgreich als Konditor gearbeitet.

Das Gericht stellte den Angeklagten Strafen in Aussicht, die ihnen im Beruf nicht schaden, also nicht im Vorstrafenregister stehen. Da räumte der Geschäftsführer ein: „Die Vorwürfe stimmen. Ich bedaure das.“ Sein Ex-Mitarbeiter sagte: „Ich habe einen riesigen Fehler gemacht, ich hätte Nein sagen sollen.“ Sie wurden zu 4500 und 5400 Euro Geldstrafe (jeweils 90 Tagessätze) verurteilt.