An Rhein und Ruhr. Vor 75 Jahren wurde das Grundgesetz beschlossen. In unserer Serie wollen wir mit Ihnen prüfen: Wie wetterfest ist unsere Verfassung heute?
Ein Provisorium sollte das Grundgesetz 1949 sein. Heute ist es, mehrfach ergänzt und geändert, das stabile Fundament unserer Demokratie. Oder? Ist unser Land mit diesem Grundgesetz immer noch in guter Verfassung? Das wollen wir in den kommenden Wochen prüfen.
Inwieweit sind die Grundrechte gewahrt und geschützt? Wie steht es um das Asylrecht in Zeiten der Zuwanderungsdebatte? Wie um die Gleichberechtigung und der freien Entfaltung der Persönlichkeit? Wie wehrhaft ist unsere Demokratie gegenüber Feinden der Verfassung? Wozu verpflichtet Eigentum tatsächlich? Wie steht um das Verhältnis von Religion und Staat? Und um die Freiheit des Wortes und der Kunst? Mit unserer NRZ-Serie wollen wir diese Fragen beantworten und das Grundgesetz auf den Prüfstand stellen.
Teil 1: Der Anfang
„Die Verfassungsgebende Versammlung wird eine demokratische Verfassung ausarbeiten, (...) die am besten geeignet ist, die gegenwärtig zerrissene deutsche Einheit schliesslich wieder herzustellen (…) und Garantien der individuellen Rechte und Freiheiten enthält.“ So lautet die „Anweisung Nummer 1“ der Alliierten vom Juli 1948. Wo und wie genau das Grundgesetz dann entstanden ist, lesen Sie hier.
Teil 2: Die Menschenwürde
„Die Würde des Menschen ist unantastbar“, sind die ersten Worte der Grundrechte. Nicole aus Düsseldorf bezieht Grundsicherung, doch zum Leben reicht das nicht aus. Jeden Sonntag geht sie frühmorgens Pfandflaschen sammeln, um ihre Miete zu bezahlen. Wir haben sie dabei begleitet und sie gefragt, ob sie die Flaschensuche als entwürdigend empfindet.
Teil 3: Die Familie
Der Schutz von Ehe und Familie steht laut dem deutschen Grundgesetz unter besonderem Schutz: „Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft“, heißt es in Artikel 6. Warum Väter in dem Gesetzestext nicht erwähnt werden und warum sich Alleinerziehende durchaus mehr Schutz und Fürsorge wünschen, haben wir recherchiert.
Teil 4: Die Verfassungsschützer
Seit Gründung der Bundesrepublik gibt es Gefahren für Demokratie und Verfassung. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes sahen daher die Einrichtung des Verfassungsschutzes als eine Art Frühwarnsystem vor. Wer die Verfassung heute bedroht und welche Herausforderungen das Internet mit sich bringt, erklärt Jürgen Kayser, Leiter des Verfassungsschutzes in NRW im Interview.
Teil 5: Die Gleichberechtigung
Das Grundgesetz gewährleistet in Artikel 3 die Gleichberechtigung aller Menschen. Absatz 3 verbietet noch einmal konkret die Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Geschlecht oder Überzeugungen. Nicht erwähnt wird aber die sexuelle Orientierung. Homosexuellen und queeren Menschen fehlt somit die Anerkennung des Grundgesetzes. Wie das geändert werden könnte und warum die Aufnahme in Artikel 3, Absatz 3 für Betroffene wichtig ist.
Teil 6: Das Eigentum
Auch das Eigentum ist im Grundgesetz garantiert. Artikel 14 beschreibt in dieser Hinsicht jedoch nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Denn nicht umsonst heißt es dort, dass Eigentum auch immer dem „Wohle der Allgemeinheit“ dienen soll. Diesem hehren Anspruch gegenüber steht allerdings auch die Realität einer wachsenden Schere zwischen Arm und Reich gegenüber. Welche gesellschaftlichen Probleme mit zu großem Reichtum einhergehen und was sich ändern muss, erklärt Stefanie Bremer, Millionenerbin und Aktivistin für Steuergerechtigkeit, im Interview.
Teil 7: Die Religionsfreiheit
Das Grundgesetz garantiert die Freiheit des Glaubens und definiert sich als säkulare Verfassung. Festgeschrieben ist aber auch der Religionsunterricht an staatlichen Schulen. Wie es um die Trennung von Kirche und Staat steht, wie man religiösem Fundamentalismus begegnet und warum auch eine Richterin ein Kopftuch tragen kann, erklärt Religionsverfassungsrechtler Prof. Hinnerk Wißmann.