Essen. Nach der Veröffentlichung des Phantombilds eines mutmaßlichen Sexualstraftäters prüft eine Taskforce Informationen und hofft auf eine heiße Spur.
Nach der Veröffentlichung eines Phantombilds eines mutmaßlichen Sexualstraftäters, der ein Kind an einer Grundschule in Essen-Katernberg missbraucht haben soll, sind bei der Essener Polizei „viele Hinweise in einem mittleren zweistelligen Bereich“ eingegangen, sagte deren Sprecherin Sylvia Czapiewski am Montag. Die Informationen werden nun von der BAO „Herkules“, der Taskforce gegen Kindesmissbrauch bei der Essener Polizei, ausgewertet. Ob eine heiße Spur darunter ist, konnte Czapiewski drei Tage nach dem Start der Öffentlichkeitsfahndung noch nicht sagen.
An welcher der vier Grundschulen im Stadtteil sich der Vorfall ereignet haben soll, teilt die Polizei nach wie vor nicht mit. Die Staatsanwaltschaft habe aus Gründen des Opferschutzes entschieden, keine näheren Informationen zu veröffentlichen. Gerade in den Sozialen Medien ist die Schule aber längst geoutet, es handelt sich um die Peter-Ustinov-Schule an der Essener Stadtgrenze zu Gelsenkirchen.
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Der Vorfall ist aktuell ein viel diskutiertes Thema in Katernberg, in Whatsapp-Gruppen werden unter anderem massenhaft Sprachnachrichten weitergeleitet, in denen von einer angeblichen Sichtung des Täters die Rede ist; Videoschnipsel und Fotos, die den Unbekannten zeigen sollen, werden ebenfalls geteilt – ohne, dass sich dies verifizieren ließe. Die Gerüchteküche brodelt. Zwei Eltern mit Kindern an der Schule berichten in diesem Artikel über das Geschehen.
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Die intensive Ermittlungsarbeit der polizeilichen Taskforce
Generelle Fakten hat die Polizei: Im Jahr 2023 wurden in Essen 176 Fälle sexuellen Missbrauchs bekannt. Das waren zwei mehr als 2022. Im Zehnjahresvergleich legten diese Delikte um fast 160 Prozent zu, was vor allem durch die intensive Ermittlungsarbeit der BAO „Herkules“ zu erklären ist, die am 1. November 2021 eingerichtet wurde, um Pädophilen den Kampf anzusagen.
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Von den 176 registrierten Missbrauchsfällen wurden 143 aufgeklärt. Die Quote lag somit bei 81,3 Prozent. 126 Verdächtige wurden ermittelt. 17,5 Prozent davon waren Nichtdeutsche und neun von zehn männlich. Dreiviertel der Opfer waren Mädchen. Über die Hälfte der Beschuldigten hatte bereits eine Akte bei der Polizei. 39 Kinder fielen einem Familienangehörigen zum Opfer, nur fünf lebten nicht mit ihrem Peiniger in einem gemeinsamen Haushalt.
Wie viele der Straftaten sich in einem schulischen Umfeld ereigneten, kann die Essener Polizei nicht sagen. Das werde nicht gesondert erfasst, so Czapiewski.
Wenn Kinder die Opfer sind, geht es grundsätzlich um sexuellen Missbrauch
Bei dem jüngsten Fall in Katernberg handelt es sich nach Informationen dieser Zeitung um keinen schweren Missbrauch, sondern eher um eine sexuelle Belästigung, die aber grundsätzlich so nicht bezeichnet wird, wenn Kinder die Opfer sind. Von Stadtsprecherin Silke Lenz heißt es von offizieller Seite, dass es „keine Vergewaltigung“ gegeben habe.
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Die Delikte, die der Gesetzgeber als sexueller Missbrauch an unter 14-Jährigen klassifiziert, haben eine große Bandbreite.
Sie reichen von verbalen Anspielungen bis hin zu körperlichen Übergriffen oder physischen Kontakten, wie etwa bei sportlichen Hilfestellungen. Strafbar sind neben exhibitionistischem Auftreten der Täter oder der Präsentation pornografischer Darstellungen ohne Kontakt die sexuellen Handlungen am Körper des Kindes, wie zum Beispiel das Küssen oder das Berühren der Genitalien bis hin zu den gewaltsamsten Formen sexuellen Missbrauchs.
Kinder, da sind sich die Wissenschaftlicher einig, können sexuellen Handlungen aufgrund ihres Entwicklungsstands grundsätzlich nicht zustimmen. Das bedeutet, dass Missbrauch selbst dann vorliegt, wenn ein Kind mit einer Handlung einverstanden wäre oder diese aktiv herbeigeführt hätte.
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