Emmerich. Der irakische Flüchtling Saad Ghrairi sucht Arbeit. Trotz eines guten Angebots darf er aber nicht. Jetzt kommt Bewegung in die Sache.
- Saad Ghrairi ist aus dem Irak geflohen und lebt seit mehr als einem Jahr in Deutschland.
- Hier hatte der Iraker einen Asylantrag gestellt und wollte die Wartezeit nutzen, um die Sprache zu lernen und eine Arbeit zu finden. Aus bürokratischen Gründen konnte er jedoch nicht.
- Nach eigenen Angaben sind seine Unterlagen nun endlich im Kreis Kleve angekommen.
„Es ist enttäuschend“, sagt Saad Ghrairi aus Emmerich über seine Probleme mit der Ausländerbehörde im Kreis Kleve. Viele geflüchtete Menschen versuchen nach ihrer Ankunft in Deutschland ein neues und sicheres Leben zu beginnen. Doch einige Geschichten zeigen, dass viele von ihnen gerade beim Versuch, in Deutschland Fuß zu fassen, auf Schwierigkeiten stoßen.
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Ghrairi ist aus dem Irak geflohen und lebt seit über einem Jahr in Deutschland. Im Juni 2023 stellte er seinen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf). „Ich habe drei Gespräche mit dem Bamf dazu geführt“, sagt er. Doch bis heute hat er keinen Bescheid bekommen.
Irakischer Flüchtling in Emmerich kämpft um Papiere
Um Zeit zu sparen, versucht Ghrairi, sich die Sprache über Youtube selbst beizubringen: „Ich wollte mich für einen Sprachkurs anmelden, aber die Schule hat mir gesagt, dass ich nicht am Integrationskurs teilnehmen darf“, berichtet Ghrairi. Der Grund dafür sei, dass er sich noch im Asylverfahren befinde.
Wer einen Asylantrag stellt, bekommt danach eine Aufenthaltsgestattung, die sechs Monate gültig ist. Ghrairis Aufenthaltsgestattung ist seit April 2024 abgelaufen und muss deshalb von der Ausländerbehörde des Kreises Kleve verlängert werden. „Zehn Tage vor Ablauf meiner Aufenthaltsgestattung bin ich zur Ausländerbehörde gegangen. Dort hat die Behörde die Gestattung dabehalten, diese kopiert und mir eine Kopie davon ausgehändigt“, berichtet Ghrairi.
Diese Aufenthaltsgestattung ist eigentlich kein Aufenthaltstitel, sondern bescheinigt lediglich den rechtmäßigen Aufenthalt für die Dauer des Asylverfahrens - nämlich bis zur Entscheidung über den Asylantrag. Mit der Aufenthaltsgestattung haben Asylsuchende laut Bamf neben Pflichten auch bestimmte Rechte. So erhalten sie zum Beispiel Sozialleistungen, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen arbeiten oder eine Ausbildung machen und grundsätzlich am Bildungssystem teilnehmen.
„Wir wollen arbeiten, aber sie bauen eine Mauer, damit wir nicht arbeiten können.“
Flüchtling in Emmerich: „Hätte mehr als 2000 Euro gespart“
Ghrairi wollte deshalb so schnell wie möglich arbeiten, um zu zeigen, „dass ich keine Sozialleistungen von der Stadt beziehen möchte, sondern auf eigenen Beinen stehen will“, erklärt der 43-Jährige. Deshalb, so sagt er, habe er mit dem Führerschein angefangen, und auf Empfehlung von Freunden fand der Iraker eine Vollzeitstelle bei einer Firma in Nordrhein-Westfalen.
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Doch die Stelle konnte er nicht antreten, denn „die Ausländerbehörde des Kreises Kleve hat mir mitgeteilt, dass ich vorerst nicht arbeiten darf, solange meine Papiere beim Kreis nicht vorliegen“, berichtet Ghrairi. Und solange diese nicht vorliegen, kann seine Aufenthaltserlaubnis auch nicht verlängert werden. „Aus diesem Grund kann ich jetzt auch nicht die praktische Führerscheinprüfung ablegen, nachdem ich die Theorie bestanden habe“, sagt Ghrairi und fügt hinzu: „Hätte ich das gewusst, hätte ich mehr als 2000 Euro an Kosten gespart“. Dieses Geld habe er sich von Freunden geliehen.
Kreis Kleve: Die Unterlagen sind in Essen
Beim Kreis Kleve ist der Fall von Saad Ghrairi inzwischen bekannt. Doch die Bewertung dieses Falles ist schwierig, denn „die Unterlagen - trotz mehrfacher Anforderung - liegen dem Kreis Kleve noch nicht vor“, teilt der Kreis auf Anfrage der NRZ mit. Doch wo sind die Unterlagen? Nach Angaben des Kreises Kleve hat sich Saad Ghrairi zwischenzeitlich in einer Flüchtlingsunterkunft des Landes NRW aufgehalten. „In dieser Zeit war die Zentrale Ausländerbehörde in Essen ausländerrechtlich zuständig. Dort befinden sich noch alle Unterlagen zu seiner Person“, so der Kreis Kleve.
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Der Kreis Kleve hat nach eigenen Angaben bereits mehrfach über die Ausländerbehörde die Unterlagen aus Essen angefordert. „Diese liegen dem Kreis Kleve derzeit noch nicht vor. Die Unterlagen sind Voraussetzung, um den Fall beurteilen und weitere Schritte einleiten zu können“, teilt der Kreis mit. Im Fall von Ghariri bedeutet dies, dass die Aufenthaltsgestattung erst verlängert werden kann, wenn die Unterlagen aus Essen vorliegen. „Nach Eingang der Unterlagen wird die Ausländerbehörde des Kreises Kleve die Verlängerung der Aufenthaltsgestattung schnellstmöglich bearbeiten“, verspricht der Kreis Kleve.
„Ich war sehr motiviert, aber jetzt bin ich zerbrochen“, sagt Ghariri und ergänzt: „Ich kann es nicht verstehen, wir wollen arbeiten, aber sie bauen offensichtlich eine Mauer, damit wir nicht arbeiten können“. Jetzt muss sich der Emmericher noch etwas gedulden, bis seine Papiere aus Essen eintreffen. Denn mit der Verlängerung seiner Aufenthaltsgestattung kann er einen Sprachkurs besuchen, die Führerscheinprüfung machen und eine Arbeit aufnehmen. Wie lange das dauern wird, darauf gibt es noch keine konkrete Antwort. Nun sollen seine Unterlagen nach eigenen Angaben bei der Ausländerbehörde des Kreises Kleve angekommen sein. Ob er jetzt noch die praktische Führerscheinprüfung ablegen oder eine Arbeitsstelle antreten kann, wird sich zeigen.