Düsseldorf. Um Einbrüche zu verhindern, erhielt die Polizei Düsseldorf mehr Befugnisse bei Kontrollen und Durchsuchungen. So lautet das Fazit der Behörde.
Ebenso wie das Jahr 2024 endete vor Kurzem die erste sogenannte „strategische Fahndung“ der Düsseldorfer Polizei. Grund für die Anordnung der Maßnahme waren die zuletzt wieder stark gestiegenen Zahlen bei Wohnungseinbrüchen. Die stadtweite Fahndung, bei der Polizisten erweiterte Befugnisse zur Kontrolle und Durchsuchung von Personen und Autos erhielten, endete nach vierwöchiger Laufzeit zu Weihnachten.
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Polizeimaßnahme gegen Wohnungseinbrüche: hunderte Kontrollen im Düsseldorfer Stadtgebiet
„Wir bewerten die strategische Fahndung als erfolgreich“, erklärt Kriminaldirektor Colin B. Nierenz, Leiter der zuständigen Kriminalinspektion 1 der Düsseldorfer Polizei. Insgesamt hätte es 285 Überprüfungen von Personen gegeben, zusätzlich seien 130 Fahrzeuge kontrolliert worden. „Im Zuge dessen konnten wir drei offene Haftbefehle vollstrecken und drei Ermittlungsverfahren einleiten“, berichtet Nierenz weiter. Außerdem seien in acht Fällen Berichte über Verdachtsfälle geschrieben worden. „Diese Berichte können uns helfen, wenn die entsprechenden Personen nochmal auffällig werden sollten.“
Der leitende Polizeibeamte äußerte sich an dieser Stelle auch zur Kritik, die an der „strategischen Fahndung“ – auch in einem Artikel dieser Zeitung von Experten – erhoben wurde. „Wir führen derartige Maßnahmen nicht als Selbstzweck oder als PR-Maßnahme durch. Unser Ziel ist es, die Einbruchskriminalität zu bekämpfen.“
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Auch der Kritik, dass die Aktion ein unnötiger Eingriff in die Grundrechte der Kontrollierten darstelle, entgegnete Nierenz: „Die Eingriffstiefe ist bei den Kontrollmaßnahmen relativ gering. Ich finde es wichtig, das Anhalten und Kontrollieren ins Verhältnis zu den Schäden durch die Einbrüche zu setzen, denn wir erleben hautnah das Leid der Menschen, die Opfer von Einbruchskriminalität wurden.“
Fortsetzung der „strategischen Fahndung“: Prüfung bei der Düsseldorfer Polizei
Aktuell werde geprüft, ob die „strategische Fahndung“ zukünftig fortgesetzt werden soll. „Dazu werten wir die Maßnahmen derzeit detailliert aus“, ergänzt der Kriminaldirektor. Ob ein derartiges Mittel auch in anderen Bereichen genutzt werden könnte, sei ebenfalls im Gespräch, so ein Polizeisprecher, aber auch hier müsse selbstverständlich eine Verhältnismäßigkeit bestehen.
In anderen NRW-Städten werden strategische Fahndungen beispielsweise zur Verhinderung gewaltsamer Auseinandersetzungen in bestimmten Stadtvierteln und zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität in der Rocker-Szene eingesetzt (beides unter anderem in Dortmund). Auch zur Bekämpfung von Taschendiebstählen und „Messerkriminalität“ werden etwa in Bonn regelmäßig derartige Maßnahmen angeordnet.
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