Dinslaken / Voerde. NRW führt ab Januar die Bezahlkarte für Flüchtlinge ein. Doch die Kommunen Dinslaken und Voerde wollen erst einmal abwarten. Was sie planen.
Es ist so weit. Ab Januar kommenden Jahres führt das Land Nordrhein-Westfalen die Bezahlkarte in den landeseigenen Flüchtlingsunterkünften ein. Konkret heißt das: Wer als Asylbewerber in einer dieser Flüchtlingsunterkünfte lebt, soll von den zuständigen Behörden kein Bargeld mehr ausgezahlt bekommen. Stattdessen sollen die Asylbewerberleistungen auf die neue Geldkarte überwiesen werden.
- Die NRZ Dinslaken auf Whatsapp: Hier kostenlos den Kanal abonnieren
- Die NRZ Dinslaken auf Facebook: Hier kostenlos die Seite abonnieren
- Die NRZ Dinslaken auf Instagram: Hier kostenlos die Seite abonnieren
Stadt Voerde: Beratung über Einführung der Bezahlkarte erst 2025
Doch dieser Plan bedeutet nicht, dass die Kommunen Dinslaken und Voerde die Bezahlkarte sofort einführen werden. Denn vielmehr soll diese Geldkarte zunächst in einer Pilotunterkunft des Landes für eine bestimmte Zeit eingeführt werden, „Es ist danach vorgesehen, in einer Unterbringungseinrichtung pro Regierungsbezirk des Landes diese Bezahlkarte einzuführen und ab März kommenden Jahres soll diese Einführung in allen Landeseinrichtungen vollzogen werden“, teilt die Stadt Voerde auf NRZ-Anfrage mit.
Nach Angaben des Landes sollen die Kommunen in NRW die neue Bezahlkarte einführen. Laut Flüchtlingsministerium sollen den Kommunen dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen. Allerdings können sich die NRW-Kommunen gegen die Bezahlkarte des Landes entscheiden und eine eigene Bezahlkarte einführen. „Die Beratung in den politischen Gremien der Stadt Voerde zur Einführung der Bezahlkarte für Flüchtlinge wird voraussichtlich im ersten Sitzungslauf 2025 geführt, um danach eine politische Entscheidung herbeizuführen“, so die Stadt Voerde. Hierbei habe die Stadt dann die Möglichkeit, die auf Landesebene gesammelten Erfahrungen in die kommunale Entscheidungsfindung einfließen zu lassen.
Stadt Dinslaken wünscht sich eine kreisweite Lösung für die Bezahlkarte
Die Stadt Dinslaken teilte auf Anfrage dieser Redaktion mit, dass die Politik noch nicht entschieden habe, ob sie das neue Bezahlmodul einführen wolle oder nicht. „Die Stadt bzw. der Stadtrat hat noch keine Entscheidung über die Einführung der Bezahlkarte getroffen“, heißt es in einer Antwort der Stadt.
Zudem wünsche sich die Stadt eine kreisweite Lösung für die Einführung der neuen Bezahlkarte für Flüchtlinge. „Hier bleibt zunächst die Pilotphase abzuwarten. Möglicherweise kann eine kreiseinheitliche Lösung über das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein angeboten werden“, teilte die Stadt Dinslaken mit. Informationen dazu gebe es laut der Stadt aber noch nicht.
Wer als Asylbewerber in einer Flüchtlingsunterkunft des Landes lebt, soll nach den Plänen kein Bargeld mehr von den Behörden erhalten. Stattdessen sollen das Geld auf die neue Karte überwiesen werden. Mit dieser Karte können Asylbewerber nach Angaben des NRW-Flüchtlingsministeriums überall regional und lokal einkaufen. „Die Bezahlkarte wird in den Landesunterkünften ausgegeben. Ob eine Mitnahme in die Zuweisungskommune möglich ist, bleibt abzuwarten“, so die Stadt Dinslaken.
Lesen Sie auch diese Nachrichten aus Dinslaken und Umgebung
- Dinslaken: Wahlkampfplakate ziel rechter Zerstörungswut
- Dinslaken: Demo vor der Europawahl - „Nutze deine Stimme“
- Voerde: B8 für Lkw gesperrt: Möllener ärgern sich über Umleitung
- Hünxe: Grundgesetzfeier mit eindringlichem Appell an die Jugend
- Lesen Sie hier alle Nachrichten aus Dinslaken, Voerde und Hünxe
NRW- Bezahlkarte: Flüchtlinge können bis zu 50 Euro Bargeld erhalten
Sollte eine Mitnahme nicht möglich sein, wird nach Angaben der Stadt vor Ort eine neue Karte ausgehändigt. „Die Bezahlkarte soll überall dort eingesetzt werden können, wo auch mit Mastercard bezahlt werden kann. Alle großen Supermarktketten unterstützen das System bereits. Dort, wo die Bezahlkarte nicht eingesetzt werden kann, kann im Einzelfall mit Bargeld bezahlt werden“, so die Stadt Dinslaken.
Dafür können Asylsuchende monatlich bis zu 50 Euro Bargeld abheben. Im Einzelfall könne dieser Betrag auch höher sein, wenn ein nachgewiesener Mehrbedarf bestehe, zum Beispiel bei Kleinkindern, heißt es aus dem NRW-Ministerium.