Geldhaus hat den jahrelangen Prozess gegen Kirch-Erben verloren. Das Oberlandesgericht München verurteilte das Institut zu Schadenersatz.

München. Die größte deutsche Bank muss den Erben des Medienunternehmers Leo Kirch Schadenersatz zahlen. Die Summe solle von zwei Gutachtern bestimmt werden, für deren Benennung beide Seiten bis Ende Januar Vorschläge unterbreiten können. Die Kirch-Seite hatte die Bank in diesem Verfahren auf mehr als zwei Milliarden Euro verklagt. Eine Revision gegen das Urteil sei nicht zugelassen.

Richter Guido Kotschy hatte schon im November die Einschätzung geäußert, durch das umstrittene Interview von Ex-Bankchef Rolf Breuer zur Kreditwürdigkeit des mittlerweile verstorbenen Medienzars sei Kirch ein Schaden von 120 Millionen bis 1,5 Milliarden Euro entstanden. Am Freitagmorgen hatte er diese Einschätzung bekräftigt.

Der Streit zieht sich bereits seit zehn Jahren hin, mehrere Vergleichsversuche sind gescheitert. Breuer hatte in dem Verfahren beteuert, er habe mit seinem Interview Anfang Februar 2002 keinen Druck auf Kirch aufbauen oder ihm schaden wollen. Auf die Frage nach den Zukunftschancen des hochverschuldeten Kirch-Konzerns hatte der Manager seinerzeit gesagt: „Was man alles lesen und hören kann, ist ja, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- oder sogar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen.“

Der im vergangenen Jahr verstorbene Kirch hatte der Bank vorgeworfen, sie habe 2002 durch Äußerungen des damaligen Bankchefs Rolf Breuer seine Kreditwürdigkeit in Zweifel gezogen und damit den Zusammenbruch seines Konzerns ausgelöst.

Der frühere Bankchef nahm am Freitag nicht an der Sitzung teil. Breuer habe damals nur „allgemein bekanntes“ gesagt, betonte die Bank stets. Das Gericht folgte dem aber nicht.