Für seinen Angriff auf einen Hotelier in Kenia hat das Landgericht Hildesheim Prinz Ernst August zu einer Geldstrafe verurteilt. Dieser wehrt sich.
Hannover. Prinz Ernst August von Hannover will gegen ein Urteil des Landgerichts Hildesheim vorgehen, das ihn im März 2010 wegen Körperverletzung verurteilt hat. Sein Anwalt Hans Wolfgang Euler sagte der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ (Donnerstagausgabe) laut Vorabbericht, er habe Revision beim Oberlandesgericht Celle beantragt. Zur Not werde er bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
Ernst August war im Prozess um eine Auseinandersetzung mit dem deutschen Hotelier Josef Brunlehner wegen einfacher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 200.000 Euro verurteilt worden. Der Prinz hatte zugegeben, Brunlehner im Januar 2000 zwei „symbolische Ohrfeigen“ verpasst zu haben. Brunlehner dagegen behauptete, von Ernst August heftig verprügelt worden zu sein, unter anderem mit einem Schlagwerkzeug.
Euler argumentierte nun, Brunlehner habe Ernst August nie wegen Ohrfeigen angezeigt. „Dass Herr Brunlehner die Ohrfeigen in seiner Strafanzeige nicht erwähnt, sie auf Nachfrage sogar leugnete, kann nur so gewertet werden, dass er nicht will, dass sie strafrechtlich geahndet werden“, sagte er. Außerdem seien sie zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung bereits verjährt gewesen.
Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Celle sagte der Zeitung, die Behörde halte Hildesheimer Urteil für rechtens und habe beantragt, die Revision als unbegründet abzulehnen. Das Oberlandesgericht Celle will dem Blatt zufolge spätestens im Juni zu einer Entscheidung kommen.