Ernst August soll einen Mann im Januar 2000 krankenhausreif geschlagen haben, weil er sich über den Lärm aus dessen Disco ärgerte.

Hildesheim. Der Prozess um eine Prügelattacke von Ernst August Prinz von Hannover (55) auf einen Disco-Besitzer in Kenia geht in die Endphase. Voraussichtlich am 9. März wird das Urteil gesprochen, sagte ein Gerichtssprecher in Hildesheim. In dieser Woche werden zunächst die Plädoyers gehalten. Donnerstag (25.) wird Staatsanwalt Nico Elster reden, am Freitag (26.) Verteidiger Hans Wolfgang Euler.

Ernst August steht wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. Er soll den deutschstämmigen Discobesitzer im Januar 2000 auf der kenianischen Ferieninsel Lamu krankenhausreif geschlagen haben, weil er sich über das Laserlicht und den Lärm aus dessen Disco ärgerte. Der Adlige war wegen des Vorfalls 2004 vom Landgericht Hannover zu 445 000 Euro Geldstrafe verurteilt worden, hatte aber anschließend Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt, um eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu erreichen. Strittig ist nämlich, wie heftig die Attacke des Prinzen war. Ernst Augusts erster Anwalt hatte erklärt, der Adlige sei bei dem Vorfall alkoholisiert gewesen und könne auch nicht ausschließen, mit einem Gegenstand zugeschlagen zu haben. Mit diesem Geständnis wollte der Verteidiger die Einstellung eines anderen Verfahrens gegen den Prinzen erreichen. Er hatte die Erklärung aber nicht ausdrücklich mit dem Prinzen abgestimmt. Ernst August betont, er habe dem Discobesitzer nur zwei Ohrfeigen verpasst.

Seine Frau Prinzessin Caroline von Monaco war Augenzeugin des Vorfalls. Sie sagte im Januar öffentlich als Zeugin im Hildesheimer Gericht aus und untermauerte dabei die Darstellung ihres Mannes. Ernst Augusts derzeitiger Anwalt Euler sagte der Deutschen Presse-Agentur dpa zum Abschluss Verfahrens: „Wir sind der Auffassung, dass wir all das, was wir beweisen wollten, auch beweisen konnten:Nämlich, dass mein Mandant nur zwei Ohrfeigen gegeben hat.“ Sollte sich das Gericht dieser Sichtweise anschließen, könnte die Strafe gemildert werden, aus einer Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung könnte dann eine Verurteilung wegen einfacher Körperverletzung werden.