Ernst August Prinz von Hannover hatte zugegeben, dem Hotelier Josef Brunlehner im Januar 2000 in Kenia zwei Mal geohrfeigt zu haben.

Hildesheim. Prinzessin Caroline wird im Hildesheimer Prozess gegen ihren Ehemann Ernst August Prinz von Hannover als Zeugin geladen. Das hat die Strafkammer des Landgerichts entschieden. Als Termin ist bisher der 26. November vorgesehen. Ob er eingehalten werden kann, ist wegen der langwierigen Formalitäten offen. Die Prinzessin besteht auf einer förmlichen Ladung auf dem offiziellen Weg an ihre Anschrift in Monaco, deshalb muss die Ladung über die Bundesregierung und die Regierung von Monaco erfolgen.

Verteidiger Hans Wolfgang Euler sagte, Prinzessin Caroline sei grundsätzlich bereit auszusagen. Ihr 55-jähriger Ehemann hat zugegeben, dem Hotelier Josef Brunlehner im Januar 2000 auf der kenianischen Insel Lamu zwei Mal geohrfeigt zu haben. Brunlehner dagegen berichtete, er sei brutal verprügelt und erheblich verletzt worden. Das Landgericht Hannover hatte Ernst August im Jahr 2004 zu 445.000 Euro Geldstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Der Prinz erreichte aber ein Wiederaufnahmeverfahren. Darin bestätigten Prinzessin Caroline und weitere Zeugen seine Angaben. Das Landgericht Hildesheim hob das Urteil im November 2008 auf und ordnete einen neuen Prozess an. Der Angeklagte will eine Verurteilung wegen einfacher Körperverletzung erreichen.

Der 61-jährige Brunlehner, der als Nebenkläger auftritt, hatte in dem laufenden Prozess bezweifelt, dass Caroline die Attacke ihres Mannes aus der Entfernung sehen konnte. Bereits im Juli die Prinzessin als Zeugin geladen worden. Der Termin wurde dann aber wieder abgesagt, weil das Gericht zunächst alle den Angeklagten belastenden Zeugen hören wollte.

Nach Caroline sollen weitere Entlastungszeugen aus Kenia demnächst in dem Prozess vernommen werden. Sie sollen nochmals über den genauen Tathergang Auskunft geben. Strittig ist vor allem die Schwere der Verletzungen Brunlehners.

Im September hatte der Gutachter Hans Dieter Tröger von der Medizinischen Hochschule Hannover im Prozess berichtet, dass dem Opfer nachweisbar vier bis fünf Schläge mit erheblicher oder mittelschwerer Gewalteinwirkung versetzt worden seien. Ursächlich für die Verletzungen könnte laut Tröger ein „halb scharfer Gegenstand“ wie ein Schlagring, ein großer Ring oder ein Arm- oder Uhrband aus Metall sein. (AP)