Für seine Attacke auf einen Disco-Inhaber solle Ernst August demnach 225 000 Euro weniger zahlen als im ursprünglichen Urteil veranschlagt.

Hildesheim. Im Prozess um eine Prügelattacke von Ernst August Prinz von Hannover (55) auf einen Disco-Besitzer in Kenia hat die Staatsanwaltschaft eine geringere Strafe gefordert. Der Welfenprinz solle wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 200 000 Euro verurteilt werden, sagte Staatsanwalt Nico Elster im Landgericht Hildesheim.

2004 war Ernst August vom Landgericht Hannover wegen der Tat noch wegen gefährlicher Körperverletzung zu 445 000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Daraufhin hatte der Ehemann von Prinzessin Caroline jahrelang um eine Wiederaufnahme des Verfahrens gekämpft. „Sicher und zweifelsfrei konnte lediglich festgestellt werden, dass der Angeklagte dem Opfer zwei Ohrfeigen gegeben hat.“

Die Schilderungen des Discobesitzers, der Prinz habe mehrfach mit den Fäusten auf ihn eingeschlagen und möglicherweise ein Schlagwerkzeug benutzt, hätten nicht bewiesen werden können. Die Richter am Landgericht Hannover waren 2004 zu der Auffassung gelangt, der Welfenprinz habe den deutschstämmigen Discobesitzer im Januar 2000 auf der kenianischen Ferieninsel Lamu krankenhausreif geschlagen, weil er sich über das Laserlicht und den Lärm aus dessen Disco ärgerte.

Nach einem Erfolg bei einem Wiederaufnahmeverfahren, zu dem vor allem auch die Aussage seiner Ehefrau, Prinzessin Caroline von Monaco, beigetragen hatte, musste der Fall in Hildesheim neu verhandelt werden. Die Aussage der monegassischen Prinzessin in diesem Verfahren sei nicht, wie die Verteidigung stets behauptete, über jeden Zweifel erhaben, betonte der Anklagevertreter.

„Die Darstellung, Discobesitzer, Kenianer und Gutachter lügen, nur Prinzessinnen lügen nicht. Das ist ein putziges Gesellschaftsbild“, sagte Staatsanwalt Elster. Die Aussage bleibe wie auch bei jeder Ehefrau, die für ihren angeklagten Mann aussagt, nicht unangreifbar. Caroline hatte erklärt, ihr Mann habe zwei Ohrfeigen mit den Worten „One for the music, one for the light“ verteilt. Der Staatsanwalt kritisierte den Auftritt des Prinzen zu Beginn des Verfahrens.

Zwar habe dieser die Ohrfeigen eingeräumt, aber zu keiner Zeit Einsicht oder Reue gezeigt. „Er war überzeugt, im Interesse der Bewohner zu handeln und fühlte dazu legitimiert“, sagte Elster. Statt Bedauern über die Attacke zu zeigen, sei der Angeklagte ausschließlich darauf bedacht gewesen, den Schaden für sein Ansehen zu mildern. Der Nebenkläger, der das Opfer vertritt, forderte, das Urteil aus Hannover nicht zu verändern. Nach seiner Überzeugung habe der Angeklagte bei der Attacke ein Schlagwerkzeug benutzt, sagte Rechtsanwalt Alexander Spreitzer. Zudem hätten mehrere Begleiter des Prinzen den Disco-Besitzer festgehalten, als dieser zuschlug.

Die dramatischen Schilderungen des Opfers seien schlüssig gewesen, und es sei auch eine gewisse Theatralik einzuräumen, betonte Elster. Aber letztlich habe der Disco-Besitzer aufgrund seines Verhaltens die eigene Glaubwürdigkeit beschädigt. So will er anfangs nicht gewusst haben, wer der Angreifer war, bestellte aber sogleich zahlreiche Journalisten in sein Krankenzimmer.

Auch habe ein Zeuge geschildert, wie das Opfer bei einem Krankentransport im Flugzeug schmerzfrei gewesen sei und gescherzt habe. Bei der Ankunft am Rollfeld sei er vor den Augen der wartenden Journalisten wimmernd zusammengebrochen. „Der beste Zeuge der Verteidigung war das Opfer selbst“, betonte Elster. Die Verteidigung will ihr Plädoyers an diesem Freitag halten. Das Urteil soll am 9. März gesprochen werden.