Ob Prinz Ernst August von Hannover ein Schläger ist oder vor neun Jahren in Kenia nur Opfer einer Intrige wurde, wird nun die 7. Kleine Strafkammer am Landgericht Hildesheim klären.

Hildesheim. In genau einer Woche beginnt die Hauptverhandlung, der Prinz wird dann erstmals seit Beginn des juristischen Tauziehens persönlich auf der Anklagebank Platz nehmen - mit guten Chancen, "nur" wegen einfacher Körperverletzung verurteilt zu werden.

Damit würde der 55-Jährige nicht als vorbestraft gelten - eine Frage der Ehre. Und genau darum geht es dem Chef des ältesten deutschen Fürstenhauses. Über seinen Anwalt hat er schon 2006 ausrichten lassen, er wolle "lieber ins Gefängnis gehen, als etwas zuzugeben, was ich nicht getan habe". Von einer Haftstrafe aber ist er offenkundig weit entfernt: Das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" berichtete am Wochenende von starken Indizien und Zeugenaussagen dafür, dass das Landgericht Hannover im Jahr 2004 einer Inszenierung des deutschen Hoteliers Josef Brunlehner aufgesessen ist. Der betrieb in Kenia unweit des Hauses, in dem Prinz Ernst August und seine Frau Prinzessin Caroline von Monaco wohnten, eine Diskothek. Wegen des Lärms, so Ernst August, habe er am Abend des 6. Dezember 2001 den Hotelier am Strand geohrfeigt - zweimal. Der Hotelier aber berichtete im Prozess in Hannover 2004 von einem Schlagring des Prinzen, schweren eigenen Brustverletzungen, der Notwendigkeit eines künstlichen Komas in einer Klinik. Tatsächlich gibt es Fernsehbilder des ZDF über Brunlehner auf der Intensivstation, aber laut "Spiegel" war das alles in Szene gesetzt.

Prinz Ernst August wurde dann durch einen Strafbefehl des Amtsgerichts Springe und durch Urteil einer Kleinen Strafkammer am Landgericht Hannover wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Sein damaliger Anwalt nämlich räumte in Abwesenheit des Prinzen ein, er könne beim Zuschlagen einen schlagringähnlichen Gegenstand in der Hand gehabt habe. Die Folge war eine Geldstrafe von 445 000 Euro. Im Gegenzug ließ das Gericht in Hannover weitere Anklagepunkte fallen. Das Urteil wurde rechtskräftig, der Prinz war vorbestraft. Dann aber suchte sich Ernst August mit dem Frankfurter Hans Wolfgang Euler einen neuen Anwalt, der den Weg eines Wiederaufnahmeverfahrens ging - mit Erfolg. Vor allem eine Zeugenaussage der Ehefrau Prinzessin Caroline war ausschlaggebend für die Einschätzung des Gerichts, es sei "hinreichend wahrscheinlich, dass eine erneute Hauptverhandlung zu einer für den Antragsteller günstigeren Verurteilung wegen einfacher vorsätzlicher statt wegen gefährlicher Körperverletzung führen wird". Leicht wird die Wahrheitsfindung offenkundig nicht: Aus Kenia werden Zeugen sowohl der Verteidigung wie der Anklage eingeflogen, elf Verhandlungstage sind terminiert. Ob Prinzessin Caroline von Monaco geladen wird, hat das Gericht noch nicht entschieden.