Hamburg. Der HSV-Sportvorstand setzt für eine Verlängerung mit dem Trainer eine Frist – und bricht eine Lanze für Investor Kühne.

HSV-Vorstand Jonas Boldt hat Trainer Tim Walter eine baldige Vertragsverlängerung in Aussicht gestellt. „Meine Überzeugung steigt von Tag zu Tag sogar noch mehr. Das ist ein Thema, das wir dringend noch in diesem Kalenderjahr erledigen sollten“, sagte Boldt dem Radiosender NDR 90,3.

Er habe das Thema „mehrfach platziert“. Der Aufsichtsrat hatte im Frühsommer wegen der unklaren Finanzlage einen Ausgabestopp verhängt. Der sei nun aufgehoben. Der Vertrag werde in der nächsten Sitzung des Kontrollgremiums laut Boldt „sicher Thema werden“.

HSV-Vorstand Boldt bei eigenem Vertrag „tiefenentspannt“

Bei seinem eigenen Vertrag, der ebenfalls am Saisonende ausläuft, gibt sich der Alleinvorstand dagegen „tiefenentspannt. Ich sehe mich als Profi und denke immer kurz-, mittel- und langfristig, egal wie lange mein Vertrag läuft“, sagte Boldt. Eine Frist, bis zu der er Klarheit haben will, habe er sich nicht gesetzt.

Boldt war nach dem Rücktritt des umstrittenen Finanzvorstands Thomas Wüstefeld als einziges Mitglied im HSV-Vorstand verblieben. Den Plan seines Ex-Kollegen, die Finanzierung der Stadionsanierung mit einer städtischen Bürgschaft abzusichern, hat Boldt ad acta gelegt: „Wir werden definitiv nicht auf die Stadt als Bürgen zurückgreifen.“

Wüstefeld war mit seinem Ansinnen vor dem Haushaltsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft durchgefallen.

Boldt wirbt für HSV-Investor Kühne

Boldt setzt stattdessen „unter anderem“ auf Investor Klaus-Michael Kühne, der dem HSV eine Förderung in Höhe von 120 Millionen Euro in Aussicht gestellt hatte. „Wenn jemand dem HSV helfen will, sollten wir dafür offen sein. Wir müssen uns über eines im Klaren sein: Wenn wir so eine Summe angeboten bekommen, steckt eine Goodwill-Aktion dahinter. Das ist bei Investoren nicht selbstverständlich.“

Das HSV-Präsidium um den Aufsichtsratsvorsitzenden Marcell Jansen hatte sich Mitte September mit Kühne zu ersten Gesprächen getroffen. Damit der Großaktionär wie von ihm ausbedungen seine Anteile massiv aufstocken kann, wäre allerdings eine Satzungsänderung notwendig. Die müsste von der Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit beschlossen werden.