Ahrensburg. Prozess kann beginnen: Staatsanwaltschaft wirft Geschäftsfrau Untreue und Computerbetrug vor. Erster Termin war geplatzt.

Der Prozess gegen die Inhaberin der inzwischen geschlossenen Reisebüros Langeloh in Ahrensburg und Schwarzenbek wird fortgesetzt. „Es ist beabsichtigt, das Verfahren jetzt weiterzuführen“, sagte Michael Burmeister, Direktor des Amtsgerichts Ahrensburg, dem Abendblatt. Derzeit sei die Behörde dabei, die Hauptverhandlung zu terminieren – voraussichtlich auf März.

Richter lehnt Haftbefehl bislang ab

Ursprünglich sollte der Prozess bereits im September 2019 beginnen, 25 Zeugen waren geladen. Die Staatsanwaltschaft wirft der Geschäftsfrau gewerbsmäßige Untreue in zehn Fällen und Computerbetrug in 19 Fällen vor (Az.: 54 Ls 779 Js 24792/18). Von Juni 2015 bis Februar 2018 soll sie auf diese Weise mehr als 71.000 Euro unrechtmäßig erlangt haben. Doch die Angeklagte erschien nicht zum Prozessauftakt, die vom Gericht alarmierte Polizei konnte sie an ihrer Wohnanschrift und einer zweiten Adresse nicht finden.

Die Angeklagte reichte ein Attest beim Gericht ein

Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin einen Haftbefehl, den der zuständige Richter Said Evora im November jedoch ablehnte. Der Grund: Die Angeklagte habe ein Attest vorgelegt, in dem ein Arzt sie für verhandlungsunfähig erklärte. „Solange die Angeklagte verhandlungsunfähig ist, kann kein Prozess durchgeführt werden“, sagte Burmeister damals dem Abendblatt. Die Richter überprüften aber „in kurzen Intervallen von zwei bis drei Wochen“, ob sich an der Verhandlungsunfähigkeit etwas geändert habe. Das scheint nun der Fall zu sein, auch wenn sich das Gericht auf Anfrage zum konkreten Fall bedeckt hält.

Das Abendblatt hatte im Sommer 2018 erstmals über Betrugsvorwürfe gegen das Reisebüro berichtet. Mehr als ein Dutzend Kunden erzählten von Flügen, Mietwagen und Hotelübernachtungen, die sie zum Teil doppelt oder dreifach bezahlen mussten.

Der Geschäftsfrau droht eine mehrjährige Haftstrafe

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Lübeck soll die Geschäftsfrau Geld, mit dem Kunden gebuchte Reisen bezahlt hatten, nicht an den jeweiligen Reiseveranstalter beziehungsweise die Fluggesellschaft weitergegeben haben. „Stattdessen soll sie das Geld zweckwidrig zur Begleichung anderer Verbindlichkeiten verwendet haben“, sagte Oberstaatsanwältin Ulla Hingst. Zudem soll die Angeklagte Konto- und Kreditkartendaten ihrer Kunden verwendet haben, um Flüge, Reisen und Hotelzimmer anderer Kunden zu bezahlen. Im Falle einer Verurteilung droht der Geschäftsfrau laut Staatsanwaltschaft eine mehrjährige Haftstrafe.

Die Angeklagte wird zu dem neuen Termin laut Burmeister ganz normal geladen, andere Maßnahmen seien nicht geplant. „Wir gehen davon aus, dass sie zur Verhandlung erscheint.“ Vom Erlass eines Haftbefehls habe der Richter damals abgesehen, daran habe sich nichts geändert. Sollte die Geschäftsfrau erneut nicht vor Gericht erscheinen, entscheide der zuständige Richter über Konsequenzen. Burmeister sagt: „Eine Möglichkeit wäre der Erlass eines Haftbefehls.“