Ahrensburg. Nach Abendblatt-Bericht über dubiose Machenschaften melden sich weitere vermeintliche Opfer. Flügen sollen nicht bezahlt worden sein.
Nach dem Abendblatt-Bericht über das Ahrensburger Reisebüro Langeloh haben sich weitere Kunden bei der Redaktion gemeldet, die schwere Vorwürfe gegen das Geschäft erheben. Sabine und Garrelt Krull fordern vom Unternehmen inklusive Schadenersatz rund 10.000 Euro zurück – für einen völlig chaotischen Australien-Urlaub im Februar und März dieses Jahres. Auch Tochter Alina Krull (21) fühlt sich betrogen. Sie soll einen Flug von Sydney nach Hamburg doppelt bezahlen.
„Die Vorgehensweise ist teilweise identisch mit den Fällen, über die Sie bereits berichtet haben“, sagt ihr Anwalt Alexander Sommer aus Hamburg dem Abendblatt. „Die Kreditkarten meiner Mandanten wurden ohne Erlaubnis benutzt. Gebuchte Flüge wurden trotz Überweisung ans Reisebüro Langeloh nicht bei der Airline bezahlt. Der Familie sind erhebliche Schäden entstanden.“
Familie hatte zehn Jahre auf Urlaub gespart
Über das Reisebüro Langeloh hatten die Ahrensburger eine sechswöchige Rundreise durch Australien und auf die Fidschi-Inseln gebucht – vom 5. Februar bis 19. März 2018. Im Vorfeld wählten sie alle Hotels und Flüge aus, bezahlten einen Teil per Überweisung ans Reisebüro und den Rest direkt an einen Reiseveranstalter. „Es sollte eine einmalige Reise werden“, sagt die 52-Jährige. Ein letztes Mal gemeinsam mit den beiden erwachsenen Töchtern in den Urlaub fahren. „Wir haben zehn Jahre darauf gespart“, sagt ihr Mann.
Wie geht’s weiter?
Doch in Australien stellen sie fest, dass die meisten ausgesuchten Hotels nicht reserviert worden waren. „Stattdessen waren wir – ohne unsere Zustimmung – auf andere Hotels umgebucht worden“, sagt Garrelt Krull. Informiert habe sie das Reisebüro darüber nicht. Der negative Höhepunkt sei auf den Fidschi-Inseln erreicht worden. Statt des vorher beim Reisebüro gebuchten und bezahlten Vier-Sterne-Hotels seien sie in einer Unterkunft für Backpacker untergebracht worden – und mussten dort noch einmal für die Übernachtungen zahlen. „Dort war es so furchtbar, dass wir uns nach einem Tag etwas Neues suchen mussten“, sagt Garrelt Krull. „Insgesamt haben wir deshalb drei Mal für die Übernachtungen bezahlt.“
Ahrensburger stellen mehrere Strafanzeigen bei der Polizei
Mehrmals seien ihre Kreditkarten während des Urlaubs ohne Erlaubnis belastet worden. In zwei Fällen sei Geld für fremde Personen abgebucht worden. Ähnliches war auch Alfried Haase passiert, der sich als erster Betroffener an das Abendblatt gewandt hatte (wir berichteten). Die Krulls haben zwei Strafanzeigen bei der Polizei gestellt – unter anderem wegen Betrugs.
Auch Tochter Alina Krull hat sich einen Anwalt genommen. Sie hat über das Reisebüro Langeloh unter anderem einen Flug von Sydney nach Hamburg gebucht und bezahlt. Danach buchte die Fluggesellschaft den Flugpreis auch noch vom Konto ihrer Eltern ab. „Die hatten mit meiner Buchung nichts zu tun“, sagt die 21-Jährige. Die Eltern riefen das Geld zurück, doch nun will die Fluggesellschaft die 1100 Euro von der jungen Frau haben. Sie sagt: „Ich habe den Flug doch im Reisebüro bezahlt.“
Christoph und Ingeborg Steeneck fühlen sich ebenfalls betrogen. Für sie erreicht der Ärger mit dem Reisebüro Langeloh am 8. August vor dem Amtsgericht Ahrensburg seinen bisherigen Höhepunkt. Dann entscheidet ein Richter, ob sie an einen Reiseanbieter 1344 Euro für Flüge nach Lissabon zahlen müssen, für die sie bereits beim Reisebüro bezahlt haben. Das überwiesene Geld wurde offenbar nie weitergegeben.
Ehepaar war Stammkunde in dem Geschäft
Was war passiert? Das Ehepaar macht vom 23. August bis 20. September 2017 mit ihrem erwachsenen Sohn Urlaub in Portugal. Die Flüge buchen und bezahlen sie beim Reisebüro Langeloh. So wie sie es seit Jahren immer gemacht haben. „Dadurch hatten wir Vertrauen aufgebaut“, sagt Ingeborg Steeneck. Doch nach ihrer Rückkehr aus Portugal erhalten die Ahrensburger im Oktober eine Mahnung. Ein Reiseveranstalter fordert von ihnen das Geld für die Flüge ein. Es folgen eine zweite und eine dritte Mahnung. „Frau Langeloh hat uns immer wieder zugesichert, das sei nur ein Missverständnis und sie kümmere sich darum“, sagt der 78-Jährige. Doch stattdessen werden die Steenecks vom Reiseanbieter verklagt, müssen sich vor Gericht rechtfertigen.
„Das Problem ist wohl das Kleingedruckte in unserem Vertrag mit dem Reisebüro“, sagt Christoph Steeneck. Dort heißt es: „Bestätigung zu einem Vermittlungsauftrag“. Steeneck sagt: „Dadurch kann uns der vom Reisebüro beauftragte Reiseveranstalter in die Pflicht nehmen.“
Reisebüro-Inhaberin Angela Langeloh hat sich auf Abendblatt-Anfrage nicht zu den neuen Vorwürfen geäußert.
Sollten die Steenecks vor Gericht verlieren, könnten sie das Geld vom Reisebüro zurückfordern und im weiteren Schritt einen Schadenersatzprozess anstreben. Doch ob sie diesen Schritt gehen, ist noch unklar. „Dann müssten wir mit weiteren Anwaltskosten rechnen“, sagt Christoph Steeneck. „Das Ganze wird für uns immer teurer.“