Ahrensburg. Prozessauftakt war für Ende September geplant. Staatsanwaltschaft beantragte Haftbefehl, weil Angeklagte nicht erschien.

Das Gericht hat noch nicht entschieden, ob es einen Haftbefehl gegen die Chefin der inzwischen geschlossenen Reisebüros Langeloh in Ahrensburg und Schwarzenbek erlässt. „Es wird weiter geprüft, ob die Voraussetzungen dafür erfüllt sind und er zwingend erforderlich ist, um ein Fortführen des Verfahrens zu gewährleisten“, sagt Michael Burmeister, Direktor des zuständigen Amtsgerichts Ahrensburg. Details wollte er auf Abendblatt-Anfrage nicht nennen, um das laufende Ermittlungsverfahren nicht zu gefährden.

Angeklagte legte ärztliches Attest vor

Wie berichtet, war der Prozessauftakt am 26. September geplatzt, weil die Angeklagte nicht erschienen war. Die vom Gericht alarmierte Polizei konnte sie an ihrer Wohnanschrift und einer zweiten Adresse nicht finden. Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin einen Haftbefehl. Sie wirft der Reisebüro-Inhaberin gewerbsmäßige Untreue in zehn Fällen und Computerbetrug in 19 Fällen vor (Az.: 54 Ls 779 Js 24792/18). Sie soll auf diese Weise von Juni 2015 bis Februar 2018 mehr als 71.000 Euro unrechtmäßig erlangt haben.

Einen Tag vor Prozessbeginn hatte die Angeklagte beim Amtsgericht ein ärztliches Attest vorgelegt – eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Für Staatsanwalt Moritz Ihde ließ sich aus dem Schreiben aber keine Verhandlungsunfähigkeit erkennen. Der Vorsitzende Richter hatte die Hauptverhandlung ausgesetzt und die geplanten Fortsetzungstermine am 15. und 29. Oktober gestrichen. Wann der Prozess wieder aufgenommen wird, ist noch unklar.