Ahrensburg. Geld kassiert, Flug nicht bezahlt. Amtsgericht verurteilt Ahrensburger Unternehmen zu Schadenersatz. Inhaberin weist Schuld von sich.
„Ich wollte doch eigentlich nur Ski fahren“, sagt Alfried Haase und blickt verzweifelt auf einen riesigen Ordner voller Dokumente. Es sind Hunderte Seiten, die sich in den vergangenen neun Monaten angesammelt haben. Schreiben von seiner Anwältin befinden sich darin. Dazu Briefe vom Mahngericht Schleswig, von der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft Lübeck sowie das Vollstreckungsprotokoll einer Gerichtsvollzieherin. Auch verschiedene Buchungsbestätigungen und die E-Mail-Korrespondenz mit dem Ahrensburger Reisebüro Langeloh hat der 75-Jährige fein säuberlich abgeheftet. Denn von diesem Geschäft fordert der Mann für sich und einen seiner Mitarbeiter rund 12.000 Euro für Flüge, Hotel und Mietwagen zurück, die er zum Teil doppelt oder dreifach bezahlen musste.
Der Ärger für Alfried Haase beginnt im Herbst 2017. Der begeisterte Skifahrer möchte gern die Pisten der Olympischen Winterspiele im südkoreanischen Pyeongchang testen. Den privaten Aufenthalt in Asien will er mit einer Geschäftsreise nach China verbinden. Der selbstständige Manager und Wissenschaftler für Röntgenanalytik beauftragt das Ahrensburger Reisebüro, für sich und einen Mitarbeiter die Flüge nach China zu buchen. Und für ihn darüber hinaus die anschließende Skireise nach Südkorea samt Hotel und Mietwagen.
Für Bezahlung Kreditkartennummer hinterlassen
„Alles lief gut“, sagt er. Die Organisationsbemühungen seien überzeugend gewesen. „Ich hatte ein gutes Gefühl.“ Für die Bezahlung habe er auf Wunsch des Reisebüros seine Kreditkartennummer hinterlassen – und auch die seines Mitarbeiters. „Alles im guten Glauben“, sagt er. Das Reisebüro habe ihm dann aber mitgeteilt, dass er die Rechnungen per Überweisung zahlen müsse. „Auch das habe ich gemacht“, sagt Haase.
Doch als sein Mitarbeiter am Flughafen einchecken will, ist dessen Name nicht auf der Passagierliste zu finden. „Das Reisebüro hatte das Ticket auf einen falschen Namen gebucht“, sagt Haase. „Wir mussten schnell ein Neues kaufen, sonst hätten wir die Geschäftsreise nicht antreten können.“ In China entdeckt sein Kollege, dass auch seine Kreditkarte für das falsche Flugticket belastet wurde – zusätzlich zu der bereits beim Reisebüro bezahlten Rechnung. Haase sagt: „Insgesamt haben wir dreimal für das Flugticket bezahlt.“
Ahrensburger wird so langsam skeptisch
Doch damit nicht genug. Der Ahrensburger stellt fest, dass der Anschlussflug nach Südkorea trotz der getätigten Vorleistung ans Reisebüro offenbar nicht bezahlt wurde. Das Hotel und die Mietwagenfirma behaupten ebenfalls, kein Geld erhalten zu haben. „Ich habe dann alles vor Ort noch einmal bezahlt, denn ich glaubte an ein Missverständnis“, sagt Haase.
Anfangs habe ihm Inhaberin Angela Langeloh zugesichert, dass er das Geld bald erhalten werde. Später habe sie ihn in E-Mails vertröstet oder einfach gar nicht mehr auf Nachfragen reagiert. Erst als ein Touristikanbieter weitere 481 Euro von seiner Kreditkarte abbucht, wird Alfried Haase skeptisch. Er beginnt zu recherchieren und erhält die Information, dass das Geld für einen Flug von Spanien nach Hamburg abgebucht wurde. Für einen Mann, der angeblich auch in Ahrensburg wohnt.
Staatsanwaltschaft Lübeck stellt Fall vorläufig ein
Alfried Haase fährt zu der Adresse, dort lebt aber jemand anderes. „Daraufhin habe ich bei der Kripo in Ahrensburg Anzeige wegen Betrugs gestellt“, sagt er zum Abendblatt. „Jetzt habe ich nicht mehr an ein Versehen geglaubt. Ich hatte schließlich im Reisebüro meine Kreditkartennummer hinterlegt.“ Er lässt seine Karte sperren und wendet sich an die Verbraucherzentrale Hamburg. Sie rät ihm, einen Anwalt einzuschalten.
Die Staatsanwaltschaft Lübeck hat das Betrugsverfahren gegen das Unternehmen in diesem einen Fall Ende Juni zwar vorläufig eingestellt. Doch: „Gegen die Beschuldigte ist ein weiteres Verfahren anhängig, in dem sie mit einer erheblichen Bestrafung zu rechnen hat“, heißt es in einem Schreiben der Staatsanwaltschaft an Haase zur Begründung, das dem Abendblatt vorliegt. Und weiter: „Daneben würde die Strafe, die wegen des von Ihnen angezeigten Sachverhalts zu erwarten wäre, nicht beträchtlich ins Gewicht fallen.“
Auch Großhansdorfer Schule blieb auf Reisekosten sitzen
Ulla Hingst, Sprecherin der Anklagebehörde, bestätigt dem Abendblatt auf Anfrage, dass ein „umfangreiches Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigte läuft“. Die erste Anzeige sei im Februar 2017 bei der Polizei gestellt worden. Seit Juni 2018 verfüge die Staatsanwaltschaft über alle Akten. Zu inhaltlichen Details wolle sie „zum Schutz der Ermittlungen“ nichts sagen. Es werde wegen des großen Umfangs noch einige Zeit dauern, bis es zu einem Abschluss und damit auch zu einer möglichen Anklage kommt.
Ein Gerichtsvollzieher versucht im Juni, einen Teil des von Alfried Haase zu viel gezahlten Geldes für die Asienreise beim Reisebüro einzutreiben – aber ohne Erfolg. Die Schuldnerin habe sich zur Rückzahlung außerstande erklärt, heißt es im Vollstreckungsprotokoll, das das Abendblatt einsehen konnte. Dort wird vorgeschlagen, das Verfahren einzustellen, „da eine Vollstreckung gegen die Schuldnerin aussichtslos erscheint“.
Kreditkartenfirma hat Geld zurückerstattet
Ein Lichtblick für Alfried Haase: Seine Kreditkartenfirma hat ihm inzwischen knapp 4000 Euro unter Vorbehalt zurückerstattet.
Auch Evelyn Böttger hat sich an das Abendblatt gewandt. Der Ahrensburgerin ist etwas Ähnliches widerfahren. Die 67-Jährige bucht im Januar dieses Jahres für sich und eine Bekannte beim Reisebüro Langeloh Flüge nach Kuba. Den Preis dafür – 3139,96 Euro – überweist sie auf das Konto des Ahrensburger Reisebüros. Knapp drei Wochen vor Reiseantritt habe sie eine Mahnung der Fluggesellschaft erhalten. Darauf angesprochen, habe Angela Langeloh ihr gesagt, sie brauche sich keine Sorgen zu machen, der Flug sei fix.
Doch beim Umsteigen in München dann der Schock: „Die Fluggesellschaft hat uns beim Check-In abgewiesen, weil unsere Flüge nicht bezahlt worden seien“, sagt die Ahrensburgerin. Um die Reise fortsetzen zu können, habe sie den Preis am Flughafen noch einmal direkt an die Fluggesellschaft gezahlt. Evelyn Böttger fordert nach ihrer Rückkehr das Geld vom Reisebüro zurück – ohne Erfolg. Auch sie nimmt sich einen Anwalt, der für sie Anzeige wegen Betrugs erstellt. Das Amtsgericht Ahrensburg verurteilt das Reisebüro am 20. Juni, „an die Klägerin 3305,96 Euro nebst Zinsen“ als Schadenersatz zu zahlen.
Nicht der erste Fall mit dem Reisebüro Langeloh
Das Abendblatt hat Inhaberin Angela Langeloh zweimal persönlich in ihrem Reisebüro aufgesucht und zu den Fällen befragt. In den Gesprächen schiebt sie die Schuld von sich. „Es ist nicht mein Fehler. Ich war es nicht“, sagt sie. Eine Mitarbeiterin, die inzwischen nicht mehr bei ihr tätig sei, habe Fehler bei der Übermittlung der Daten an einen Vermittler gemacht. Angesprochen auf den Vollstreckungsbescheid und die Urteile des Amtsgerichts, die sie zur Rückzahlung des Geldes beziehungsweise Schadenersatz verpflichten, sagt sie: „Ich wollte kein großes Aufsehen erregen. Deshalb habe ich das so durchgehen lassen.“ In einer schriftlichen Stellungnahme schreibt sie später ans Abendblatt: „Durch einen menschlichen Fehler sind falsche Daten übertragen worden, was ich sehr bedauere und mir höchst unangenehm ist.“
Es ist nicht das erste Mal, dass Kunden Ärger mit dem Reisebüro Langeloh haben. Das Abendblatt berichtete bereits 2010 über eine ausgefallene Klassenreise des Emil-von-Behring-Gymnasiums in Großhansdorf. Die Eltern erhielten damals ihre bereits angezahlten 5200 Euro vom Reisebüro nicht zurück, weil das Geschäft insolvent war.
Alfried Haase sagt: „Ich möchte andere Menschen davor warnen, damit ihnen so etwas nicht auch passiert.“