Land und Kommunen einigen sich über Krippenfinanzierung. Land übernimmt Betriebskosten ab 1. August 2013.

Kiel. Der Streit über die künftige Finanzierung der Krippenplätze in Schleswig-Holstein ist beigelegt. Landesregierung und kommunale Spitzenverbände erzielten am Mittwoch in Kiel einen Kompromiss. Das Land übernehme ab August 2013 die Betriebskosten für die Krippenplätze, wie Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) nach den Verhandlungen sagte. Die dafür zur Verfügung stehenden Mittel sollen laut Koalitionsvertrag von 15 Millionen in 2013 bis auf 80 Millionen Euro im Jahr 2017 anwachsen.

Außerdem erhalten die Kommunen für ihre Leistungen in diesem Bereich in der Vergangenheit insgesamt 36,5 Millionen Euro. Darunter sind zusätzliche 13 Millionen Euro aus den Mitteln, die der Bund für die Grundsicherung im Alter an das Land überweist. Hinzu 11,5 Millionen Euro aus Zinsersparnissen des Landes für die energetische Sanierung von Kitas und Schulen sowie in den kommenden Jahren weitere bis zu zwölf Millionen Euro aus nicht abgerufenen Mittel für Betriebskosten.

Der Kompromiss sei aus seiner Sicht „nicht teuer erkauft“, sagte Albig. Auf den Haushaltsentwurf für 2013 habe der Kompromiss keine Auswirkungen. Allerdings müsse das Land Mittel in Höhe von 13 Millionen Euro „gegenüber dem Stabilitätsrat neu anmelden“, weil die Mittel für die Grundsicherung bereits im Etat verplant waren.

Albig zeigte sich froh, dass der Streit nun „nicht mehr vor Gericht ausgetragen wird“. Die Hansestadt Lübeck und der Kreis Schleswig-Flensburg hatten im Streit um die Mehrbelastungen durch den Ausbau der Betreuung der Kinder unter drei Jahren Verfassungsbeschwerde eingereicht. Das Landesverfassungsgericht gab beiden Seiten bis Ende Januar Zeit für eine abschließende Einigung.

Saxe mit Ergebnis zufrieden

Lübecks Bürgermeister Bernd Saxe (SPD) betonte, „wir haben für die kommunale Familie ein wirklich gutes Ergebnis erreicht“. Er zeigte sich zugleich froh, dass das in der Landesverfassung verankerte Konnexitäts-Prinzip – wer bestellt zahlt – „erstmals mit Leben erfüllt worden ist“, weil das Land die Konnexität anerkenne. „Es war uns immer besonders wichtig, dass das kein inhaltsleerer Artikel in der Verfassung sein kann.“

Der Vorsitzende des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages, Ostholsteins Landrat Reinhard Sager (CDU), sagte, der Ausbau des Betreuungsangebots sei politischer Wille von Bund und Ländern. „Wir müssen das auf der kommunalen Ebene schultern.“

Ab Mitte 2013 haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kleinkinder. Bei fehlenden Plätzen drohen Städten und Gemeinden Klagen. Laut dem Kieler Sozialministerium betrug die Ausbauquote Anfang März 24,2 Prozent. Neuere Erhebungen gibt es nicht. Voraussichtlich am Montag wollen Vertreter von Land und Kommunen die Einigung unterzeichnen.