Landesregierung und Kommunen diskutieren, wie der Ausbau der Kinderbetreuung finanziert werden kann. Gespräche auf „einem guten Weg”.

Kiel. Bei der Finanzierung von Krippenplätzen in Schleswig-Holstein sind sich die Kommunen und das Land nähergekommen. Sie habe den Kommunen ein „ein hoch attraktives Angebot“ unterbreitet, sagte Sozialministerin Kristin Alheit (SPD) am Montag in Kiel nach einem Spitzentreffen der Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbände.

Ministerpräsident Torsten Albig sprach von vertrauensbildenden Maßnahmen. Er räumte aber ein, dass die Vorstellungen der Kommunen und der Vorschlag der Ministerin „noch deutlich auseinanderliegen“. Ähnlich äußerten sich Vertreter der kommunalen Verbände. Wie Albig bekräftigten sie die Absicht, eine einvernehmliche Lösung erzielen zu wollen. "Wir sind in den Gesprächen auf einem guten Weg", sagte Lübecks Bürgermeister Bernd Saxe (SPD).

Eine Klage der Kommunen vor dem Landesverfassungsgericht über die Kosten für den Ausbau der Kinderbetreuung unter drei Jahre ruht deshalb zurzeit. Um die angestrebte außergerichtliche Lösung zu erreichen, soll eine erneute Fristverlängerung für Verhandlungen beim Gericht beantragt werden. Das Land veranschlagt vorerst 11.000 Euro pro Krippenplatz. Die tatsächlichen Kosten sollen auch mithilfe des Rechnungshofs ermittelt werden. Die Hansestadt Lübeck und der Kreis Schleswig-Flensburg hatten Verfassungsbeschwerde eingereicht. Das Landesverfassungsgericht gab beiden Seiten bis Ende Januar Zeit für eine abschließende Einigung über die Höhe der Mehrkosten.

Vom 1. August 2013 an werden Eltern einen Rechtsanspruch auf Krippenplätze für ihre Kinder unter drei Jahre haben. Die angestrebte Quote von 35 Prozent Krippenplätze ist in Schleswig-Holstein noch nicht erreicht. Sie liegt zurzeit bei 24 Prozent.

Ein weiterer Schwerpunkt der Gespräche war die geplante Neuordnung des Finanzausgleichs zwischen Kommunen und Land. Hier soll bis Herbst 2013 ein Gesetzentwurf erarbeitet werden, der dann ein Jahr im Landtag beraten werden soll. Das neue Finanzausgleichsgesetz soll 2015 in Kraft treten, wie Innenminister Andreas Breitner (SPD) erläuterte.