Wedel. Gernot Kaser, Wedels massiv kritisierter Bürgermeister, will Verschiebung des Abwahltermins erzwingen. So reagiert er auf die Klatsche.
Wedels umstrittener Bürgermeister Gernot Kaser, dem eine Abwahl droht, ist vor Gericht gescheitert. Sein Eilantrag auf Verschiebung des geplanten Abwahltermins ist vom Verwaltungsgericht Schleswig abgelehnt worden. Dies teilten die Richter sowie die Wedeler Verwaltung in einer Mitteilung am Dienstagnachmittag, 28. Mai, mit.
Nachdem Kaser über seinen Rechtsanwalt Graf Trutz Kerssenbrock vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig einen Eilantrag über die Verschiebung des Abwahltermins gestellt hatte, hat das Gericht nun gegen Wedels Bürgermeister entschieden. Der von der Politik beschlossene Termin am 9. Juni, parallel zur Europawahl, hat somit weiterhin Bestand.
Wedels Bürgermeister Gernot Kaser scheitert: Abwahl-Termin wird nicht verschoben
Das Gericht kam zu dem Ergebnis, „dass eine Verschiebung des Wahltermins wegen eines Verstoßes gegen das Sachlichkeitsgebot nicht zu erreichen sei“, heißt es in der Mitteilung. Im Wahlrecht herrsche der Grundsatz, „dass Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren bezögen, regelmäßig allein mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen im nachträglichen Wahlprüfungsverfahren angefochten werden könnten“.
Bedeutet: Erst im Nachgang einer Wahl könnte diese angefochten werden. Einen offensichtlichen Rechtsbruch der Stadt Wedel konnten die Richter nicht erkennen. Zudem entschieden sie, „dass der Antragsteller keinen Anspruch auf die Einräumung einer Stellungnahmemöglichkeit auf der Plattform der Fraktionen der Stadt Wedel habe“.
Urteilsspruch im Fall Kaser: Gemeindeordnung sieht keine „entsprechende Stellungsnahmemöglichkeit vor“
Die Vorschrift der Gemeindeordnung, nach der die Gemeinde Bürger bei der Abwahl des Bürgermeisters über ihre Standpunkte und Begründungen informieren müsse, sehe laut Urteil des Verwaltungsgerichts „keine entsprechende Stellungnahmemöglichkeit für den Bürgermeister selber vor“.
Und: „Eine solche sei auch nicht erforderlich, weil der Antragsteller auf den kommunalen Meinungsbildungsprozess in der hiesigen offenen Gesellschaft mit ihren zahlreichen Informations- und Äußerungsmöglichkeiten in vielfältiger Art und Weise Einfluss nehmen könne“
Bürgermeister Kaser habe sich „in Presse, sozialen Medien und eigener Homepage umfassend geäußert“
Laut den zuständigen Richtern „habe sich der Antragsteller auch bereits in der Presse, den sozialen Medien und auf seiner eigenen Homepage mehrfach zu verschiedenen Themen und Vorwürfen umfassend geäußert.“ Mit Antragssteller ist Gernot Kaser gemeint, der gegen die Stadt Wedel und die Stadtvertretung in diesem Eilverfahren geklagt hatte.
Ein letzter juristischer Strohhalm bliebe ihm noch: Gegen den Beschluss könnte Kaser innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht einlegen. Dies ist die nächsthöhere Instanz. Doch laut eines Facebook-Postings in einer Wedeler Gruppe, verzichtet er darauf.
Wedel: Gernot Kaser reagiert mit Facebook-Posting auf die Entscheidung des Gerichts
Kaser schrieb am Dienstagabend: „Erst einmal gilt es, die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes zu akzeptieren. Die Wahl wird somit am 9. Juni stattfinden. Selbstverständlich wäre es mir lieber gewesen, wenn man meinem Antrag, die Wahl nach hinten zu schieben, stattgegeben hätte.“
Er bedauere die Entscheidung aus zwei Gründen: „Erstens wäre für mich die Möglichkeit und genügend Zeit gewesen, die gegen mich im Raum stehenden Anschuldigungen bis dahin aus der Welt zu schaffen. Zweitens hätten die Bürger unserer Stadt ebenfalls noch mehr Zeit gehabt, um sich besser über die Hintergründe der bevorstehenden Wahl zu informieren.“
Er hoffe, „dass eine richtungsweisende Entscheidung“ getroffen werde und würde in dem Fall „den von mir begonnenen zukunftsorientierten Kurs für unsere Stadt weiterführen“. Kaser stehe fest „zu meinen Überzeugungen und meinem Kurs“. Die künftigen Herausforderungen erforderten einen Bürgermeister, „der nicht davor zurückschreckt, unbequeme Entscheidungen zu treffen und gegen den Strom zu schwimmen, wenn es zum Wohl der Stadt ist“.
Stadt Wedel vermeldet Urteil zu Abwahltermin ebenfalls
In einer städtischen Mitteilung heißt es zu der Entscheidung des Verwaltungsgerichts: „Die Stadt Wedel und Stadtvertretung haben das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zur Verschiebung des Wahltermins – Abwahl des Bürgermeisters - für sich entscheiden können.“ Bürgermeister Kaser sei im einstweiligen Anordnungsverfahren unterlegen.
Das Verwaltungsgericht Schleswig habe laut Stadt Wedel die Anträge des Bürgermeisters in einem 22-seitigen Beschluss abgelehnt. „Die gestellten Anträge sind teilweise unzulässig und, soweit zulässig, unbegründet“, erklärte Stadtsprecher Sven Kamin.
Wedels Bürgermeister Gernot Kaser – einstweilige Anordnung zur Wahlverschiebung bleibt aus
Anfang Mai hatten Kasers Anwälte beim Verwaltungsgericht Schleswig beantragt, das Abwahlverfahren auszusetzen, bis die Sachverhalte aus den gegen ihn erhobenen Vorwürfen endgültig geklärt sind. Kaser und die Juristen hatten auf eine einstweilige Anordnung des Gerichts gehofft. Ihre Argumentation: Das gesamte Wahlverfahren verstoße gegen die Wahlgrundsätze der Gemeindeordnung.
Es würde Anhaltspunkte für eine Verletzung des Sachlichkeitsgebotes und der Beeinträchtigung der freien Willensbildung der Wahlberechtigten durch eine öffentliche Stimmungsmache mit einem Disziplinarverfahren und Strafanzeigen wegen Untreue vorliegen.
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Der Termin am 9. Juni sollte verschoben werden und die Stadt Wedel parallel alle geeigneten und angemessenen Maßnahmen ergreifen, „um sicherzustellen, dass der Antragsteller eine faire Möglichkeit erhält, die Öffentlichkeit über seine Haltung zu den von den Antragstellern des genannten Verfahrens behaupteten disziplinaren Verfehlungen und Vorwürfen des Personalrates der Stadt Wedel zu informieren“, hieß es in einem Anwaltsschreiben.
Zudem sollte Kaser auch auf der Homepage, www.wedel-politik.de. „gleichberechtigt“ Erklärungsraum erhalten. Diese Homepage wird von den Wedeler politischen Fraktionen geführt, um Verfehlungen des Bürgermeisters – aus ihrer Sicht – zu schildern.
Bürgermeister in Wedel sieht sich vielen Vorwürfen ausgesetzt
Die zahlreichen Vorwürfe an Gernot Kaser, der im Mai 2022 sein Amt antrat, stammen vom Personalrat der Stadt Wedel, den eigenen Mitarbeitern, der Politik, Stadtsparkasse oder auch dem Stadtmarketing. Zudem läuft ein Disziplinarverfahren gegen den Bürgermeister, weil er einen Rathaus-Mitarbeiter bedrängt haben soll, notwendige Zweitunterschriften unter Rechnungen zu setzen.
Die Politik hatte zu Ostern das Abwahlverfahren gegen Gernot Kaser beschlossen. Entscheiden sich mindestens 20 Prozent der Wedeler Wähler am Sonntag, 9. Juni, für die Abwahl, muss Kaser, der eigentlich bis 2028 gewählt ist, vorzeitig seinen Posten räumen. Selbstverständlich nur, wenn es dann auch insgesamt mehr „Ja“ als „Nein“-Stimmen gibt. Entscheiden sich mehr Wähler dagegen – oder die 20-Prozent-Quote wird nicht erreicht – bleibt Gernot Kaser Wedels Bürgermeister.