Geesthacht. Am 19. Februar geht es los. Auch private Grundstücke dürfen von den Mitarbeitern des Landesbetriebs betreten werden. Was geplant ist.
Die Vorarbeiten für die geplante Ortsumgehung nördlich von Geesthacht sollen bald starten. Ab Montag, 19. Februar, werden in verschiedenen Abschnitten des betroffenen Gebietes von Escheburg bis Wiershop immer wieder Trupps des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) zu beobachten sein, die Arbeiten im Gelände vornehmen. Sogar private Grundstücke dürfen dabei betreten und befahren werden.
„Zunächst ist zu beachten, dass es sich um vorbereitenden Maßnahmen handelt, die nicht mit Bauarbeiten im klassischen Sinn verwechselt werden sollten“, erläutert der LBV.SH. „Es geht im Wesentlichen um Vermessungstätigkeiten, da das amtliche Katasternetz in diesem Bereich für die spätere Umsetzung der Baumaßnahmen nicht ausreichend ist.“
Vorarbeiten für Geesthachter Ortsumgehung nehmen Fahrt auf
Durchgeführt werden unter anderem Bodenuntersuchungen mit Erkundungsarbeiten, Pumpversuche in hergestellten Brunnen und weitere Arbeiten wie Bestandsaufnahmen zur Kartierung für den landschaftspflegerischen Begleitplan. „Arbeiten und auch Vorarbeiten sind zur Vorbereitung der Planung und der Baudurchführung notwendig“, erklärt des LBV.SH. Auf eventuell entstandenen Schäden sollen die Grundstückeigentümer nicht sitzen bleiben – dann würde entschädigt.
„Das Planfeststellungsverfahren für die Maßnahme läuft zwar noch, doch wurde einerseits dem Antrag des Vorhabenträgers auf die vorgezogene Realisierung erster Artenschutzmaßnahmen stattgegeben, und andererseits sind auch für gesamte Strecke weitere Vorbereitungen für die Baudurchführung erforderlich“, so der LBV.SH.
Durch die Flure zieht meist ein Trupp von drei Personen
Auch die artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen für die Haselmaus beginnen nun, fallen hierbei aber nicht mit unter den Begriff der Vorarbeiten, sondern unter den einer „vorläufigen Anordnung“. Weitere Maßnahmen zum Ausgleich für Artenschutz – sogenannte CEF-Maßnahmen – sollen voraussichtlich im Herbst erfolgen.
Für die weiteren Vermessungsarbeiten zieht ein Team mit meist drei Personen zu Fuß durch die Flure und hinterlässt auch Spuren in Form von Festpunktmarkierungen für das geodätische Grundlagennetz, flüchtige und dauerhafte. Nach Möglichkeit werden sie außerhalb der Bewirtschaftung angelegt.
Mit einem kleinen Bagger werden Messstellen für das Grundwasser ausgehoben
Die Baugrunduntersuchungen oder die Erstellung von Grundwassermessstellen sind aufwendiger. Hier sind zwar ebenfalls meist nur drei Personen im Gelände unterwegs, aber um die Sondierungsgeräte zu transportieren, sind Fahrzeuge wie ein kleiner Kettenbagger notwendig.
Je nach Tiefe des Grundwassers wird dann ein Rohr in die Erde gebohrt und nach Erreichen des Wasserspiegels unten mit einem eingesetzten Filter versehen. Zum Abschluss wird oben ein Endstück mit abschließbarem Deckel aufgesetzt. Das Rohr ragt dann circa einen Meter über dem Erdboden als weithin sichtbares Zeugnis der Arbeiten heraus.
In die Erde werden dünne Metallstäbe für die Baugrundsondierung getrieben
Und bei den herkömmlichen Baugrundsondierungen würden dünne Metallstäbe in die Erde getrieben. Hierdurch entstünden in der Regel keine Schäden, erläutert der LBV.SH. Die Löcher würden später wieder verfüllt.
Die Bodenuntersuchungen und Errichtung von Grundwassermessstellen erfolgen durch Mitarbeiter des LBV.SH oder auch durch von ihm Beauftragte. Sie dienen unter anderem einer späteren Beweissicherung. Baugrunderkundungen sowie Grundwassermessstellen im Bereich von Wohnbebauungen seien nicht vorgesehen, heißt es hierzu.
Biologen rücken nur nach Bedarf aus – Kartierung ist abgeschlossen
Auch Biologen rücken für ergänzende Begutachtungen in der Regel zu Fuß aus – sofern sie noch einmal angefordert werden. Denn die erforderlichen Kartierungen der Flora und Fauna seien erfolgt und deren Ergebnisse in die Planunterlagen eingeflossen. Weitere Kartierungen seien aktuell nicht vorgesehen.
Die Erlaubnis, die Grundstücke zu betreten, gilt bis zum 31. Dezember 2025. Eine zeitlich großzügige Regelung, die den Hintergrund hat, angesichts des nicht abgeschlossenen Planfeststellungsverfahren weiterhin die Option zu haben, bei nachträglich geforderten Ermittlungen weiterhin auf die Flächen zu dürfen.
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Ob der ganze Aufwand sich lohnt und die Ortsumgehung überhaupt gebaut wird, ist indes weiter unklar. „Durch die Vorarbeiten wird nicht über die Ausführung der Straße entschieden“, darauf weist eine amtliche Bekanntmachung hin. Nach jüngsten Berechnungen wird der Bau etwa 161 Millionen Euro kosten.
Seit dem 1. Januar 2021 ist neben dem LBV.SH zudem die Autobahn GmbH des Bundes als zweiter Vorhabenträger für den vier Kilometer langen Abschnitt vom derzeitigen Ende der A25 bis zur Anschlussstelle Geesthacht Nord südlich von Hohenhorn beteiligt. Die Gesamtlänge der Strecke liegt bei rund elf Kilometern. Nötig werden 15 Brücken – eine Großbrücke von der A25 hinauf zum Elbhang ist mit über 500 Metern Länge das längste Bauwerk.