Geesthacht. Die Planfeststellung läuft, genehmigt ist die Geesthachter Umgehung noch nicht. Warum bereits mit Ausgleichsmaßnahmen begonnen wird.

Von der geplanten Ortsumgehungsstraße im Norden von Geesthacht ist selbst noch nichts zu sehen, umfangreiche vorbereitende Arbeiten aber laufen im Februar an. Dabei geht es um neue Lebensräume für die Haselmaus.

Für Ausgleichsmaßnahmen werden zwischen der zukünftigen Anschlussstelle mit der B404 und dem Worther Weg in Geesthacht Knicks errichtet und auch ein Laubwald gepflanzt, berichtet der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH).

Wegen Ortsumgehung Geesthacht: Neue Heimat für die Haselmaus

Die Arbeiten beginnen, obwohl der Bau der Straße noch nicht abgeschlossen ist. Erklärung: Die entstehenden neuen Lebensräume für die Haselmaus müssten „wirksam sein“, bevor in die bisherigen Lebensräume eingegriffen wird. Bis dahin werden drei Vegetationsperioden vergehen.

Zurzeit bereitet das Amt für Planfeststellung Verkehr den Planfeststellungsbeschluss vor. Die Ortsumgehung ist im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans eingestellt und umfasst einen halbkreisförmigen Neubau südlich vorbei an Hohenhorn zwischen dem derzeitigen Ende der Autobahn 25 bei Escheburg und der Bundesstraße 5 bei Grünhof-Tesperhude.

Die Autobahn wird von der A25 auf den Geestrücken hinauf verlängert

Die Kosten aller Maßnahmen belaufen sich nach jüngsten Kostenberechnungen auf etwa 161 Millionen Euro. Die Baustrecke beträgt über beide Abschnitte hinweg etwa elf Kilometer und sieht 15 Brücken zur Über- und Unterführung von Straßen, Wegen und Gewässern oder als Querungsmöglichkeit für Tiere vor.

Der Abschnitt zwischen der A25 bis zur neuen Anschlussstelle mit der B404 nördlich von Geesthacht soll zur Autobahn werden und damit in die Zuständigkeit der Autobahn GmbH des Bundes fallen. Der folgende Abschnitt mit der B404 und der B5 soll Bundesstraße werden, zuständig wäre dann der LBV.SH.

LBV.SH stellte Antrag für Maßnahmen – sie wurden genehmigt

Der LBV.SH weist darauf hin, dass gemäß Bundesfernstraßengesetz bereits während des noch laufenden Planfeststellungsverfahrens im Rahmen einer vorläufigen Anordnung vorbereitenden Maßnahmen oder Teilmaßnahmen zum Bau festgesetzt werden können – wenn der Vorhabenträger einen Antrag stellt.

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Von diesem Instrument habe der LBV.SH für seinen Abschnitt Gebrauch gemacht und die vorgezogene Umsetzung von artenschutzrechtlichen Maßnahmen für Haselmäuse – sogenannte CEF-Maßnahmen – beantragt, heißt es von LBV.SH. Das Amt für Planfeststellung Verkehr habe dem Antrag stattgegeben.