Buxtehude. Richter legen gravierende Planungsfehler der Kreisverwaltung offen. Wo nachgebessert werden muss und wie es der Landkreis anpacken will.
- Seit über einem Jahr ist Buxtehude mit einer eigenen Auffahrt an die A26 angebunden – theoretisch.
- Praktisch kann die Zufahrt nicht genutzt werden: Ein Gerichtsurteil bescheinigte dem Landkreis Stade erhebliche Fehler in den Planungen
- Nun braucht es also einen neuen Entwurf: Hierfür möchte sich der neue Landrat Unterstützung von außen holen
„Öffnet endlich die Geisterauffahrt!“ Dieses Stoßgebet senden derzeit viele Menschen in Buxtehude in den Himmel – und nicht nur dort. Auch in den Ortschaften im Umland an der B73 und B3, wie etwa in Rübke oder Neu Wulmstorf hoffen viele Anwohner und Pendler darauf, dass Buxtehude bald eine eigene Autobahnzufahrt zur A26 bekommt und sie und ihr Wohnort so endlich vom Durchgangsverkehr entlastet werden.
Auch der Landkreis Stade und die Hansestadt Buxtehude wollen unbedingt, dass Buxtehude an die A26 angebunden wird. Das haben Landrat Kai Seefried (CDU) und Buxtehudes Bürgermeisterin Katja Oldenburg-Schmidt (Parteilos) vor Kurzem durch eine gemeinsame Erklärung erneut bestätigt. Doch dazu müssen zunächst die erheblichen Planungsfehler durch den Landkreis Stade behoben werden. Die Verwaltungsspitze sagt nun, wie das gehen soll.
Geisterauffahrt Buxtehude: Landrat stellt neue Strategie vor
Eine A26-Anschlussstelle – die gesperrte Geisterauffahrt im Verlauf der Rübker Straße – hat Buxtehude ja bereits. Doch die darf mit Ausnahme von Rettungsdiensten niemand nutzen, weil eine entsprechend ausgebaute Zubringerstraße fehlt.
Die Planungen des Landkreises zum Ausbau der Rübker Straße – der Kreisstraße 40 – als Autobahnzubringer wurden nach Anwohnerklagen gerichtlich gestoppt. Der Landkreis als Bauherr und Planungsbehörde hatte aus Sicht der Richter zu viele gravierende Planungsfehler gemacht.
Neue Planer und neue Untersuchungen – so kann in aller Kürze die neue Strategie des Landkreises zusammengefasst werden, um Buxtehude doch noch eine eigene Autobahnzufahrt zur A26 zu verschaffen. Landrat Kai Seefried wird sie in der nächsten Sitzung des Kreistags am Montag, 11. März, vorstellen. Die Hoffnungen sollten aber nicht allzu hoch gehängt werden: Trotz dieser nun feststehenden nächsten Schritte wird es noch Jahre dauern, bis der Autobahnverkehr nicht mehr an Buxtehudes Geisterauffahrt vorbeirauscht.
Nachdem der Kreisverwaltung die Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg in Sachen „Ausbau der Rübker Straße zum Autobahnzubringer“ im Februar schriftlich zugegangen ist, hat sich die Verwaltungsspitze durch das 50 Seiten umfassende Dokument geackert und eine Marschroute zum weiteren Vorgehen entwickelt.
Ein Projektmanagement von außen soll „frische Perspektiven“ einbringen
„Das Urteil des OVG hat deutlich aufgezeigt, in welchen Bereichen die Planungen nachgebessert werden müssen“, lautet Seefried Einschätzung zu dem komplexen juristischen Schreiben. Der CDU-Landrat muss die gerichtlich bestätigten Planungsfehler zum Ausbau der Rübker Straße als A26-Zubringer ausbügeln, die unter seinem SPD-Vorgänger gemacht wurden.
Die erste Maßnahme: Aufgrund der derzeitigen angespannten Personalsituation in dem für Kreisstraßen zuständigen Amt soll ein Projektmanagement von außen gesucht werden. „Nach umfassenden Diskussionen und Evaluierungen haben wir uns entschieden, in jedem Fall mit neuen Planern zusammenzuarbeiten“, so Seefried, der sich davon „frische Perspektiven“ und „eine Steigerung der Effizienz unserer Planungsprozesse“ erhofft.
Eine Chance, neues Vertrauen bei allen Beteiligten aufzubauen
„Es ist für mich auch die Chance, ein neues Vertrauen bei allen Beteiligten aufzubauen“, sagt der Landrat. Zunächst müssten die notwendigen Nachbesserungen entsprechend untersucht werden, um einen transparenten und unabhängigen Variantenvergleich durch die Planfeststellungsbehörde zu ermöglichen. „Erst dann kann sich entscheiden, ob die Variante Ausbau der K40 weiterhin Bestand hat“, meint Seefried.
Als erstes soll nun die externe Projektsteuerung ausgeschrieben werden. Im nächsten Schritt soll dann der konkreten Nachbesserungsbedarf erarbeitet werden, der sich aus dem Gerichtsurteil ergibt und abgearbeitet werden muss. Die Schwerpunkte der richterlichen Anmerkungen liegen im Bereich der Verkehrsplanung, bei Fragen der Schallimmissionen und bei der Ausgestaltung der Anliegerstraßen.
Die Frage ist: Wie viel Verkehr ist tatsächlich zu erwarten?
Im weiteren Planungsvorlauf soll eine neue Verkehrsprognose für die Rübker Straße/K40 mit einem Prognosehorizont bis 2030 erstellt werden, die als Grundlage für wesentliche weiterer Überlegungen dienen soll, wie zum Beispiel die Lärmbelästigung und die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes Harburger Straße/Rübker Straße/Konrad-Adenauer-Allee.
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Im Anschluss könnte dann die „Überplanungsphase“ erfolgen, in der es um die konkreten baulichen Anpassungen geht, die sich aus der Verkehrsprognose und dem Gerichtsurteil ergeben. Konkret hatten die Richter vor allem in den Anliegerstraßen Probleme gesehen, zum Beispiel bei den Rettungswegen, der Straßenbreite, den Wendemöglichkeiten oder der Parkplatzsituation.
Ziel für die neue Strategie zur A26-Anbindung: Keine Betroffenheiten erzeugen
Um den von den Klägern als nicht ausreichend kritisierten Lärmschutz zu optimieren, müsse eine neue schalltechnische Untersuchung durchgeführt werden, die auch den zu erwartenden Baulärm berücksichtigt, so Seefried: „Danach müssen effektiven Maßnahmen zur Minderung des Baulärms untersucht werden – alles immer in enger Abstimmung mit der Hansestadt Buxtehude.“
Die Richter in Lüneburg hatten auch Fehler bei der Begutachtung möglicher Varianten durch den Landkreis als Planungsbehörde festgestellt. Deshalb soll auch hier durch eine Überarbeitung des Variantenvergleichs mit einer vertieften Untersuchung zum notwendigen Lärm- und Umweltschutzschutz bei der Umgehungsvariante sowie einer Kostenschätzung nachgebessert werden. „Ziel ist es, keine neuen Betroffenheiten zu erzeugen“, sagt Seefried. Dann würden neue Klagen drohen.
Ein konkreter Zeitplan für den weiteren Planungsverlauf liegt nicht noch nicht vor. „Es handelt sich hierbei um einen sehr groben Ablaufplan. Da nicht absehbar ist, wie ausgelastet die notwendigen Gutachter sind, ist es schwierig, einen Zeithorizont zu nennen“, so Seefried. Es dürften aller Erfahrung nach aber eher zehn als fünf Jahre werden.