Buxtehude. Urteil zum A26-Anschluss gibt Anwohnern Recht, lässt aber auch Raum für Neuplanung. Wer hat jetzt eigentlich gewonnen? Ein Überblick.
- Gebaut wird sie seit 2003: Die Bundesautobahn 26, die nach Fertigstellung vom Kehdinger Kreuz bis Kirchdorf und damit zur A1 gehen soll
- Gedacht ist sie als Entlastung zur vielbefahrenen B73
- Direkt an der A26 liegt Buxtehude – doch die bereits fertige Zufahrt darf nicht genutzt werden
Nun haben es alle Beteiligten schriftlich: Buxtehude wird sein Geisterauffahrt zur A26 noch viele Jahre behalten – daran ändert auch das nun endlich vorliegende Gerichtsurteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) nichts.
Der 7. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat der Berufung des Landkreises Stade gegen mehrere Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Stade teilweise stattgegeben. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der K 40, also der Rübker Straße in Buxtehude, aufgrund der Klagen mehrerer Anlieger aufgehoben.
Urteilsbegründung zur A26-Auffahrt Buxtehude: Viel Raum für Spekulationen
Das bedeutet aber längst nicht, dass der Landkreis nun schnurstracks mit seit zehn Jahren geplanten Ausbau der Rübker Straße als Zufahrt zur bereits fertiggestellten Anschlussstelle an die A26 beginnen kann. Denn das Lüneburger Urteil lässt viel Raum für Spekulationen und zeigt zunächst lediglich, dass der Gang vor die Richter bisher keiner Seite weitergeholfen hat.
In der Urteilsbegründung heißt es lediglich, dass die Richter den Planfeststellungsbeschluss – abweichend von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Stade aus dem Jahr 2019 – „nur“ für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklären.
Die weitergehende, auf eine Klageabweisung gerichtete Berufung, wurde aber zurückgewiesen. Der Landkreis erhält allerdings die Chance, seine fehlerhaften Planungen so zu verbessern, dass eine Genehmigung möglich wäre. Somit ist es weiterhin nicht ausgeschlossen, dass die Rübker Straße zum Autobahnzubringer wird – irgendwann in ferner Zukunft.
Buxtehuder Geisterauffahrt: Nun geht der Eiertanz von vorne los
Denn nun geht der Eiertanz quasi wieder von vorn los. Während die Bürgerinitiative „Rübker Straße“ das Hinspiel vor dem Stader Verwaltungsgericht klar gewonnen und für die Aufhebung des Planfeststellungsverfahrens gesorgt hatte, ist das Rückspiel vor dem OVG in Lüneburg höchstens unentschieden ausgegangen – was eigentlich keine Seite ihrem Ziel näher bringt.
Zwar bewertet der Senat des OVG die Fehler im Planungsverfahren anders als die Richter in Stade in erster Instanz als heilbar. Doch auch er hat Mängel insbesondere bei der Planung der vorgesehenen Anliegerstraßen sowie eine unzureichende Berücksichtigung der Lärmbelastung und der vorhabenbedingten Kosten und darüber hinaus Fehler im Rahmen der Begutachtung möglicher Varianten durch den Landkreis als Planungsbehörde festgestellt.
Rübker Straße soll zweispurige Fahrbahn mit meterhohen Lärmschutzwänden werden
Diese vom OVG festgestellten Mängel führten aber nicht zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses, sondern „nur“ zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und seiner Nichtvollziehbarkeit – „da nicht auszuschließen ist, dass die aufgezeigten Mängel durch eine Planergänzung oder ein ergänzendes Verfahren behoben werden können“, heißt es im Urteil, das dem Abendblatt vorliegt.
Sowohl die Befürworter als auch die Gegner der Planungen, mit denen die Rübker Straße – bis dato eine schmale Holperpiste – zu einer sieben Meter breiten, zweispurigen Fahrbahn mit drei Meter hohen Lärmschutzwänden ausgebaut werden soll, sehen sich durch das Urteil in Teilen bestätigt.
Während Landrat Seefried stets betont hat, den Beschluss des OVG – egal, wie es ausfällt - akzeptieren zu wollen, dürften die seit vielen Jahren kämpfenden Anwohner nicht so schnell aufgeben. Allerdings hat der Senat eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Doch auch dagegen kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils Beschwerde eingelegt werden.
Warum sollten Kläger gegen ein totes Pferd vorgehen?
„Ob wir das tun, haben wir noch nicht entschieden“, sagt Anwohner und Kläger Ulrich Felgentreu von der Bürgerinitiative gegen den Ausbau der Rübker Straße. Vielleicht ist das aber gar nicht nötig, denn weshalb sollten die Kläger gegen ein totes Pferd vorgehen?
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„Die Planungsfehler hinsichtlich der viel zu schmalen Anliegerstraßen sowie die zu erwartenden Lärm- und Verkehrsbelästigungen sind aus meiner Sicht vom Landkreis kaum zu lösen. Das kann man eigentlich gar nicht verändern. Da muss eine völlig neue Planung her“, meint Felgentreu. Und das würde heißen: neuer Beschluss im Kreistag, neues Planungsverfahren – und eine neue Klage dagegen.
Stell dir vor, es gibt es eine Autobahn, aber niemand fährt hin
Der Landkreis bereitet sich derzeit auf weitere Schritte vor. „Wir haben das schriftliche Urteil am vergangenen Dienstag über unsere Anwaltskanzlei erhalten“, bestätigt Landkreis-Sprecher Daniel Beneke den Eingang des knapp 50 Seiten umfassenden Dokuments. „Unter Beteiligung der zuständigen Fachämter werden wir das Papier jetzt auswerten. Außerdem werden wir, wie angekündigt, einen Termin mit Vertretern der Hansestadt Buxtehude abstimmen, um eine gemeinsame Bewertung des Urteils und eine Abstimmung der weiteren Schritte vornehmen zu können“, so Beneke.
Sowohl Landrat Kai Seefried als auch Buxtehudes Bürgermeisterin Katja Oldenburg-Schmidt haben mehrfach öffentlich betont, wie wichtig ein Anschluss an die A26 für die Hansestadt sei. Seit Öffnung des A26-Teilstücks von Jork nach Neu Wulmstorf vor ziemlich genau einem Jahr rauscht der Autobahnverkehr an der Geisterauffahrt von Buxtehude vorbei – und er wird es wohl für mindestens zehn weitere Jahre tun.