Rübke/Buxtehude. Langjähriger Rechtsstreit geht in die nächste Instanz: Was von einer Gerichtsentscheidung zur Autobahn-Aufffahrt zu erwarten ist.

Der Verkehr auf der A26 zwischen den Anschlussstellen Jork und Neu Wulmstorf läuft seit dem vergangenen Februar – und rauscht an Buxtehude vorbei, obwohl es dort eine fertig ausgebaute Anschlussstelle gibt. Aber diese ist nicht an die Stadt angebunden, und ob und wann Buxtehudes Zentrum jemals einen eigenen Autobahn-Anschluss erhält, ist unklar. Ein Rechtsstreit verhindert bis dato den Ausbau der Rübker Straße als Autobahnzubringer, für den die Kreisstraße 40 (K40) in den Planungen vorgesehen war. Ob Buxtehude jemals – wie geplant - über die Rübker Straße an die A26 angebunden wird oder nicht – darüber wird demnächst vor Gericht entschieden. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat für Montag, 4. Dezember, eine mündliche Verhandlung dazu anberaumt. Eine Entscheidung soll bald nach dem Verhandlungstermin fallen – und damit im besten Fall einen lange schwelenden Konflikt in der Hansestadt Buxtehude zu einer Lösung führen.

Anwohner fürchten Lärm: Großer Widerstand gegen den Ausbau der Rübker Straße

Der Streit um die Rübker Straße – bis dato eine schmale und holperige Asphaltpiste mit angrenzender Wohnbebauung - läuft seit Jahren. Die K40 soll Zubringer zur neuen Autobahn werden, doch gegen diesen Plan gibt es massiven Widerstand, vor allem durch die Bürgerinitiative Rübker Straße und dort lebender Anwohner. Sie halten die Straße als möglicher Zubringer zur A26 für nicht leistungsfähig genug und stellen sich gegen das prognostizierte deutlich erhöhte Verkehrsaufkommen und die Lärmbelästigung in ihrem Wohnviertel.

Die Einfahrt zur Rübker Straße von der Harburger Straße aus. Würde die Straße zum Autobahnzubringer werden, ist auf ihr mit deutlich mehr Verkehr zu rechnen.
Die Einfahrt zur Rübker Straße von der Harburger Straße aus. Würde die Straße zum Autobahnzubringer werden, ist auf ihr mit deutlich mehr Verkehr zu rechnen. © HA | Sabine Lepél

Ihren größten Erfolg feierten die Bürgerinitiative und ihre Mitstreiter im November 2019, als das Verwaltungsgericht Stade nach Klagen von Anwohnern gegen den Autobahnzubringer durch das Wohngebiet den Planfeststellungsbeschluss zur Rübker Straße aufhob und damit eine eigene Buxtehuder Zufahrt zur A26 faktisch kippte.

Der Landkreis - für Planung und Durchführung des Ausbaus der Kreisstraße 40 zum Autobahnzubringer verantwortlich - legte gegen dieses Urteil Beschwerde ein. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat dieser Beschwerde des Landkreises Anfang Januar 2021 stattgegeben und eine Berufung zugelassen. Diese wird nun am 4. Dezember endlich verhandelt.

Ende der K40 als Autobahnzubringer könnte besiegelt werden

So könnte zum Ausklang des Jahres mehr Klarheit darüber herrschen, ob die K 40 entsprechend der bisherigen Planung ausgebaut werden kann oder ob und inwieweit die Planungen nachgebessert werden müssen. Die Entscheidung des OVG könnte aber auch das Ende der K40 als Autobahnzubringer besiegeln, falls das Gericht auch in zweiter Instanz dem Stader Urteil von 2019 folgt und der Landkreis Stade damit den Rechtsstreit wiederum verliert. Dort wird eine Entscheidung herbeigesehnt: „Der Verhandlungstermin naht – und damit die Chance auf baldige Klarheit in dieser seit langer Zeit strittigen Frage“, sagte Stades Landrat Kai Seefried auf Abendblatt-Nachfrage.

Noch ist die Rübker Straße, die Kreisstraße 40, eine schmale und holperigen Asphaltpiste mit angrenzender Wohnbebauung. Die Anwohner wehren sich gegen den Ausbau ihrer Straße zum Autobahnzubringer.
Noch ist die Rübker Straße, die Kreisstraße 40, eine schmale und holperigen Asphaltpiste mit angrenzender Wohnbebauung. Die Anwohner wehren sich gegen den Ausbau ihrer Straße zum Autobahnzubringer. © HA | Sabine Lepél

„Ich habe bereits mit der Buxtehuder Bürgermeisterin Katja Oldenburg-Schmidt vereinbart, dass wir uns – unabhängig vom Ausgang der Verhandlung – nach dem Prozess umgehend mit Vertretern der Hansestadt Buxtehude an einen Tisch setzen, um das Urteil auszuwerten und das weitere Vorgehen abzustimmen“, so Seefried.

Landrat will Gerichtsentscheid zur Rübker Straße als A26-Zubringer akzeptieren

Der Landrat hat in der Vergangenheit stets betont, das Urteil des OVG akzeptieren zu wollen, auch wenn wenn das Gericht die Planungen zur Rübker Straße kippen sollte. Er steht nach wie vor hinter dieser Aussage: „Wenn das Gericht die Rübker Straße als Autobahnzubringer endgültig verwirft, legen wir das Thema ad acta“, so Landkreissprecher Daniel Beneke.

Grundsätzlich müsse es aber Ziel sein, das Stadtzentrum von Buxtehude direkt an das Autobahnnetz anzubinden, heißt es aus dem Kreishaus weiter. Deshalb werde nach dem Gerichtstermin am 4. Dezember auch schnellstmöglich das Gespräch mit der Hansestadt Buxtehude gesucht. Es dürfte allerdings alles andere als einfach werden, eine Alternativroute zur A26-Anschlussstelle vom Stadtzentrum aus zu realisieren.

Anschlus für Buxtehude? Bürgerinitiative könnte vor das Bundesverfassungsgericht ziehen

Auch dürfte die Bürgerinitiative das Urteil des OVG Lüneburg nicht akzeptieren, wenn es für den K40-Ausbau ausfallen würde. Sie hält eine eigene Zufahrt für Buxtehudes Mitte mit Blick auf die vorhandenen Anschlussstellen Jork und Neu Wulmstorf ohnehin für überflüssig und könnte im Fall einer Niederlage den Gang zum Bundesverwaltungsgericht in Erwägung ziehen.

Wie auch immer: Buxtehude wird wohl auch nach dem Richterentscheid noch viele Jahre ohne eigenen Anschluss an die Autobahn bleiben. Das OVG dürfte am 4. Dezember kaum ein klares Ja oder Nein zur Rübker Straße als A26-Zubringer aussprechen, sondern eher eine „Wenn-Dann-Entscheidung“ präsentieren, die Änderungen im Planfeststellungsbeschluss für die Rübker Straße zur Bedingung für eine Genehmigung macht. Damit läge der Ball dann wieder bei den involvierten Kommunen. Wobei auch Richter immer wieder für eine Überraschung gut sind: Auch das Stader Urteil von 2019 hatte kaum jemand in dieser juristischen Eindeutigkeit erwartet.