Buxtehude. Vorsichtiger Optimismus: Was die Betroffenen zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts sagen und wie es jetzt weitergehen soll.
Rauscht der Autobahnverkehr noch über Jahre an Buxtehudes Geister-Anschlussstelle vorbei? In dieser Frage bringt auch das mit Spannung erwartete Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Lüneburg zum Ausbau der Rübker Straße (K40) als A26-Autobahnzubringer keine Entscheidung. Doch während sich Anwohner der Rübker Straße als Gegner des A26-Zubringers vorsichtig optimistisch äußern, hält sich der Landkreis Stade bedeckt.
Planungen sind „rechtswidrig und nicht vollziehbar“ – was das bedeutet
Der Tenor des Urteils wurde den Beteiligten nach einer mündlichen Anhörung am 4. Dezember am Folgetag mitgeteilt. Demnach halten auch die Richter in Lüneburg den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Rübker Straße (Kreisstraße 40) als Autobahnzubringer zur A26 für rechtswidrig und nicht vollziehbar – was allerdings nicht automatisch das endgültige Aus der umstrittenen Planungen bedeutet.
Das wäre gekommen, wenn das OVG in zweiter Instanz das Urteil des Stader Verwaltungsgerichts bestätigt hätte. Dieses hatte 2019 nach Klage von Anwohnern den Planfeststellungsbeschluss in erster Instanz aufgrund von Abwägungsfehlern zur Belastung von Mensch und Natur aufgehoben, was zum Baustopp führte. Die Anschlussstelle Buxtehude entstand im Zuge des Weiterbaus der A26 nach Neu Wulmstorf aber trotzdem an vorgesehener Stelle und ist längst fertig. Sie darf aber ohne Zubringerstraße nicht geöffnet werden und bleibt deshalb für den normalen Verkehr gesperrt.
Geister-Auffahrt von Buxtehude: Urteil ist wohl nicht das endgültige Aus für Rübker Straße
Gegen das überraschend deutliche Urteil des Stader Verwaltungsgerichts hatte der Landkreis Stade als zuständige Planungsbehörde und Bauherr der K40 beim OVG Beschwerde eingelegt. Wäre es nun vom OVG bestätigt worden, wäre der Ausbau der Rübker Straße wohl tatsächlich Geschichte. Doch die Einstufung der Lüneburger Richter als „nicht vollziehbar“ lassen nach Meinung von Juristen Raum für Nachbesserungen durch den Landkreis.
Ob dies aber tatsächlich so zu bewerten ist und welche „Heilungsmöglichkeiten“ das OVG möglicherweise sieht, wissen auch nach der Urteilsverkündung weder der Landkreis noch die klagenden Anwohner, denn sie kennen bisher nur das grundsätzliche Urteil ohne Begründungen. Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus und soll erst in den nächsten Wochen erfolgen. Dieser Schwebezustand lässt viel Raum für Spekulationen.
Schriftliche Urteil mit Begründung liegt aus Lüneburg noch nicht vor
„Nach dem Urteil des OVG Lüneburg ist das Kapitel A 26 wieder aufgeschlagen. Nun gilt es die Urteilsbegründung sowie die weiteren Gespräche mit dem Landkreis Stade hierüber abzuwarten“, lautet die erste Einschätzung von Buxtehudes Ersten Stadtrats Ralf Dessel. Welche Details die Richter auch monieren: Landrat Kai Seefried hat immer wieder betont, dass er das Urteil – wie auch immer es ausfalle – akzeptieren wolle.
„Wir sind froh, dass es jetzt endlich eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg gibt“, sagt Landkreis-Sprecher Daniel Beneke. „Das OVG hat damit im Grundsatz das Urteil des Verwaltungsgerichts Stade nicht bestätigt. Da uns das schriftliche Urteil mit Begründung derzeit noch nicht vorliegt, können wir die Auswirkungen auf den geplanten Ausbau der Rübker Straße, also der K 40, noch nicht bewerten“, so Beneke. Wie bereits angekündigt, werde Landrat Kai Seefried den Dialog mit den beteiligten Akteuren suchen. Konkrete inhaltliche Abstimmungen können jedoch erst erfolgen, wenn das schriftliche Urteil vorliege, sagte Beneke auf Abendblatt-Nachfrage.
Klagender Anwohner der Rübker Straße ist „vorsichtig optimistisch“
Dagegen äußerte sich Ulrich Felgentreu, der stellvertretend für die Anwohner der K40 gegen den Ausbau der Rübker Straße zum Autobahnzubringer klagt, gegenüber dem Abendblatt „vorsichtig optimistisch“. „Eigentlich haben wir in zweiter Instanz Recht bekommen. Die Planungen sind fachlicher Murks und wir sehen nicht, wie der Landkreis da nachbessern könnte.“
Auch mit Nachbesserungen sei der Neubau der Rübker Straße, bis dato trotz des Kreisstraßen-Status eine schmale und holperige Asphaltpiste, seines Erachtens nicht umzusetzen, so Felgentreu.
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„Und das muss man den Leuten klar machen: Es geht nicht darum, dass hier ein weißer Mittelstreifen gezogen wird und schon haben wir den Autobahnzubringer. Hier würde eine komplett neue Straße gebaut werden müssen, Bauzeit mindestens drei Jahre. Unter Vollsperrung und Aushausung und mit massiven Veränderungen für die Leute, die hier wohnen.“
Das sei es, was die Anwohner der Rübker Straße umtreibe - neben Sicherheitsaspekten und den Verkehrsprognosen, nach denen sich die Menge der Fahrzeuge von täglich 9000 auf rund 22.500 mehr als verdoppeln würde. „Wir haben diesen beschwerlichen Klageweg ja nicht gewählt, weil wir weiter bei offenem Fenster schlafen wollen“, stellt Felgentreu klar.
Beleidigungen im Internet gehören zum Alltag
Dafür, dass sich die Mitglieder der Bürgerinitiative Rübker Straße gegen den Ausbau der K40 zum Autobahnzubringer stellen, mussten sie schon einiges einstecken, sagt Felgentreu: So würden Gerüchte gestreut, der Ausbau der Rübker Straße sei bereits in den Grundbüchern der Eigentümer verankert und die Anwohner würden sich lediglich bereichern wollen. „Das ist totaler Blödsinn“, sagt Felgentreu.
Auch würde vor seinem Haus regelmäßig gehupt und Beleidigungen im Internet gestreut. „Diese Schmähungen sind schon normal geworden, ich lese das gar nicht mehr“, so Felgentreu. Trotzdem koste das alles Kraft: „Es wäre schön, wenn wir zu Weihnachten wüssten, woran wir sind.“ Felgentreu baut auf das anstehende Gespräch mit Landrat Seefried. „Man kann viel besser mit ihm reden als mit seinem Vorgänger und er steht zu seinem Wort.“ In diesem Sinne gilt aber auch ein häufig geäußerter Satz des Landrats weiterhin: „Grundsätzlich muss es Ziel sein, das Stadtzentrum von Buxtehude direkt an das Autobahnnetz anzubinden.“