Er war in seine eigene Tochter verliebt, lebte mit ihr eine Zeitlang in einer Inzest-Beziehung. Offenbar wollte er darum ihren Lebensgefährten töten.
Stralsund. Wegen versuchten Mordes am Freund seiner Tochter muss ein 42-jähriger Mann aus Züssow (Ostvorpommern) für elf Jahre in Haft. Das Stralsunder Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte aus niederen Beweggründen auf sein Opfer eingestochen hat, um es zu töten. Der Angeklagte habe mit seiner Handlung eine strafrechtlich ahndungswürdige und moralisch zu verurteilende inzestuöse Beziehung zu seiner Tochter fortsetzen wollen, nannte Richterin Birgit Lange-Klepsch als Tatmotiv.
Damit blieb das Gericht nur knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine Haftstrafe von 13 Jahren gefordert. Die Verteidigung hatte für ihren Mandanten eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung gefordert. Nach Auffassung des Anwalts Sebastian Riemer hat sein Mandant den 21-Jährigen nicht töten wollen. Der Verteidiger kündigte Revision gegen die Entscheidung an.
Der Täter hatte den Lebensgefährten seiner Tochter am 4. September 2009 in Wilster (Schleswig-Holstein) unter dem Vorwand, ihm eine Arbeit in Polen zu beschaffen, zu einer Autofahrt überredet und ihn auf einem Zwischenstopp in den Kofferraum gezwungen. Später in Nähe des vorpommerschen Breechen am Ufer der Peene habe er den zuvor gefesselten Mann mit mehreren Messerstichen in die Herzgegend lebensgefährlich verletzt.
Der 21-Jährige hatte sich nur retten können, weil er sich tot stellte und sich später zu einem Haus schleppen konnte. „Dass das Opfer überlebte, grenzt an ein Wunder“, sagte die Richterin. Wie der junge Mann vor Gericht ausgesagt hat, leidet er noch immer unter dem Übergriff. Er hat Alpträume und Verfolgungsängste, er nimmt Schmerzmittel, Schlafmittel und Antidepressiva. Seine elf Monate alte Tochter, die aus der Beziehung mit der Tochter des Täters stammt, kann er eigenen Angaben zufolge bis heute nicht heben.
Der Täter nahm das Urteil zwar äußerlich gefasst auf. Während der Begründung vergrub er das Gesicht jedoch immer wieder in seinen Händen, wischte sich Tränen aus den Augen. Das Gericht schloss sich den psychiatrischen und psychologischen Gutachten an, die bei dem Täter keine Einschränkungen der Schuldfähigkeit gesehen hatten. Tatmotiv sei die übergroße Verliebtheit in seine Tochter und das daraus resultierende sexuelle Begehren gewesen. Den Freund der Tochter habe er als konkurrierenden Nebenbuhler gesehen, sagte der Psychologe Gerd-Jürgen Ludwig. „Wir sind der Auffassung, dass er seine Tochter abgöttisch liebte“, sagte die Richterin. Um diese Liebe fortsetzen zu können, habe er den 21-Jährigen töten wollen.
Vater und Tochter hatten im Sommer 2009 über mehrere Wochen in einer inzestuösen Beziehung gelebt, als die Frau mit ihrem Baby ihren Vater in Züssow besucht hatte, zu dem sie bis auf ein kurzes Treffen im Jahr 2005 mehr als 18 Jahre lang keinen Kontakt hatte. Wegen des Inzests ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen beide.