Angeklagt ist der 27-jährige Farid A. vor dem Landgericht wegen Totschlags. Eine Gefängnisstrafe bleibt ihm aber wohl erspart.
Hamburg. Der Angeklagte wird in Hand- und Fußschellen zum Gerichtssaal 138 geführt - Farid A. gilt als unberechenbar und höchst angespannt. So angespannt, dass das Gericht die Öffentlichkeit vor seiner Vernehmung ausschließt. Man wolle die "Belastung für ihn möglichst gering halten". Angeklagt ist der 27-Jährige vor dem Landgericht wegen Totschlags. Eine Gefängnisstrafe bleibt ihm aber wohl erspart: Farid A. leidet unter Schizophrenie, soll die Bluttat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben.
Im Wahn tötete er am 6. Oktober seinen Chef Fouad S. (46), Betreiber des Imbiss "Medina" an der Friedrichstraße (St. Pauli). Der 27-Jährige, der dort aushilfsweise arbeitete, stach achtmal mit einem Fleischermesser auf ihn ein. Fouad S. verstarb noch am Tatort. Wenig später kehrte Farid A. dorthin zurück, stellte sich der Polizei und gab als Tatmotiv an: "Allah hat es befohlen."
Ein religiöser Eiferer ist Farid A. offenbar nicht. Er absolvierte eine Lehre zum Industriemechaniker, wuchs in Wedel auf, in einem nicht religiösen Umfeld. "Ich musste ihn töten, er war ein Rivale um den Platz als Boss der Welt", sagt er vor Gericht. "Der Boss" durfte in der wahnhaften Welt von Farid A. ein Raumschiff konstruieren, das Menschen zum Mars fliegt. Eine innere Stimme habe ihm befohlen, er dürfe mit der Konstruktion erst beginnen, wenn er einen ebenbürtigen Gegner besiege - Fouad S. "Nie zuvor gab es Streit zwischen den beiden", sagt sein Verteidiger Mathias Noack.
Was die Schizophrenie auslöste, ist unklar. Um Geld zu beschaffen, versetzte Farid A., der spielsüchtig war, gestohlene Kupferkabel. Ein Gericht schickte ihn ins Gefängnis. Dort habe er "ein negatives Selbstbild entwickelt", sagt sein Anwalt. Kurz nach der Verbüßung seiner Strafe trat er eine Wohnungstür ein. Dahinter befinde sich "die geliebte Frau", so "die Stimme". Die Mieter, ein Ehepaar, waren glücklicherweise nicht dort.
Der schmächtige Mann tunesischer Abstammung sagte gestern, er höre die "innere Stimme" noch immer - trotz Medikamenten. Die Prozessbeteiligten befürworten die Unterbringung in einer Psychiatrie als Maßregel. Zudem hatte der Opferanwalt ein Adhäsionsverfahren beantragt, in dem Schadenersatzansprüche mitverhandelt werden. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.