Richtungsweisendes Urteil: Zwei Aktivistinnen von Greenpeace wurden wegen Nötigung während einer Castor-Blockade zu Geldstrafen verurteilt.
Karlsruhe. Die Entscheidung des Amtsgerichts Karlsruhe gilt als Gradmesser für folgende Prozesse gegen Aktivisten: Zwei Atomkraftgegnerinnen wurden für ihre Castor-Blockade am Dienstag wegen Nötigung zu Geldstrafen verurteilt. Eine 48-jährige Museumspädagogin aus Hamburg muss 1350 Euro zahlen, eine 25 Jahre alte Kölner Studentin 300 Euro. Die Greenpeace-Aktivistinnen hatten sich in den frühen Morgenstunden des 15. Februar an die Bahngleise beziehungsweise an ein Tor gekettet, um gegen einen Castor-Transport aus dem ehemaligen Karlsruher Kernforschungszentrum in das Zwischenlager Nord in Lubmin bei Greifswald zu protestieren.
Die 48-Jährige hatte mit neun Gesinnungsgenossen ihre Arme unter die Bahngleise gegraben und dann festgekettet. Um das Gleis wieder freizubekommen , mussten die Schienen durchtrennt und angehoben werden. Die Aktion kostete etwa 5700 Euro. Die Gruppe um die 25-Jährige legte sich Fahrradschlösser um den Hals, die sie dann am Eingangstor der ehemaligen Forschungsanstalt befestigte. Die Polizei musste die friedlichen Demonstranten mit hydraulischen Schneidwerkzeugen befreien.
+++ Von Karlsruhe nach Lubmin: Proteste allenthalben +++
Verteidigung und Anklage hatten lange über das Strafmaß gestritten. Der Staatsanwaltschaft forderte 5400 und 1400 Euro Geldstrafe, weil die Grenzen des Demonstrationsrechts deutlich überschritten worden seien. Die Anwälte plädierten dagegen auf Freispruch. (dpa)