Der Angeklagte war zu vier Jahren und vier Monaten Haft unter anderem wegen Menschenhandels verurteilt worden. Er legte Revision ein.

Kiel. Der Anwalt des vom Kieler Landgericht zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilten Ex-Rockers hat das Urteil angefochten. Beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe sei Revision eingelegt worden, bestätigte die Kanzlei am Donnerstag. Der ehemalige Chef der inzwischen aufgelösten Kieler Rockerbande "Legion 81“ war in der vergangenen Woche unter anderem wegen schweren Menschenhandels, Zuhälterei und gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden.

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Im Verfahren hatte der Ex-Rocker mit der Szene gebrochen und detailliert über kriminelle Machenschaften und die straffe Organisationsstruktur der Hells Angels ausgepackt. Die "Legion 81“ soll ein Hilfstrupp der Höllenengel gewesen sein. Als Hauptbelastungszeuge in zahlreichen Ermittlungsverfahren der Kieler Staatsanwaltschaft hatte sich der vorbestrafte Aussteiger ein möglichst mildes Urteil erhofft. Das Strafmaß hätte theoretisch bis zu zehn Jahren betragen können. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre beantragt, die Verteidigung auf drei Jahre plädiert.

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Nach dem Urteil hatte der Verteidiger die Entscheidung als falsches Signal bezeichnet, um eventuell weitere Rocker zum Aussteigen aus der Szene und zu Aussagen vor Gericht zu ermutigen. Der Ex-Rocker hat sich mit seinen Aussagen in Lebensgefahr gebracht. Er befindet sich in einem staatlichen Zeugenschutzprogramm.

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Sollte der Bundesgerichtshof der Revision stattgeben, müsste eine andere Kammer des Landgerichts Kiel den Prozess neu aufrollen.

(dpa)