Das Charter Flensburg befürchtetet negative Folgen für andere Verfahren. Innenministerium will etwaiges Opfer von Schutzgelderpressung vernehmen.

Schleswig. Die Hells Angels haben ihre Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig wegen ein Vereinsverbot des MC Charter Flensburg zurückgezogen. Eine nachteilige Entscheidung könne Folgen auf andere Verfahren haben, erklärte der Rechtsbeistand der Rockervereinigung am Dienstag.

Anschließend stellte der Vertreter des Innenministeriums noch Beweisanträge. Er beantragte, zwei Zeugen vernehmen zu lassen, darunter eine Gastwirtin, über deren angebliche Schutzgelderpressung durch die Hells Angels am Dienstag das "Flensburger Tageblatt“ berichtete. Die Sitzung wurde unterbrochen, das Gericht zog sich zur Beratung zurück.

Der in der Zeitung geschilderte Fall ist bislang noch nicht vor Gericht verhandelt worden. Dem Bericht zufolge wurde die Gastwirtin fünf Jahre lang von dem Rockerclub erpresst. Über ihre Geschichte werde sie am Mittwochabend im Fernsehmagazin "Stern TV“ berichten.

+++ Schleswig-Holstein verbietet Kieler Hells Angels +++

Nach wiederholten gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den Rockergruppen hatte der damalige Innenminister Klaus Schlie (CDU) Ende April 2010 sowohl das sogenannte "Hells Angels MC Charter Flensburg“ als auch die Neumünsteraner Bandidos verboten. Ein Eilantrag der Rocker gegen den Sofortvollzug des Verbots lehnte das Gericht im Februar 2011 ab. Das Innenministerium begründete das Verbot mit mehreren Straftaten von Club-Mitgliedern. Zudem richte sich der Verein gegen die verfassungsmäßige Ordnung.

Mit Material von dpa und dapd