Hamburg. Nicht nur Lage und Größe zählen: Was Sie wissen müssen, damit der Traum von den eigenen vier Wänden in Hamburg wahr wird.
St. Pauli von oben, Aufstockung mit hochwertiger Ausstattung, 100 Quadratmeter, 995.000 Euro. Kapitalanlage nahe der Hamburger Elbe in Hamburg-Finkenwerder, 60 Quadratmeter, 240.000 Euro. Helle Drei-Zimmer-Maisonette-Etagenwohnung in ruhiger Seitenstraße von Wandsbek mit Garten, 81 Quadratmeter, 399.000 Euro.
Die Gründe, warum Menschen Wohneigentum kaufen wollen, sind vielfältig
Das Angebot an Eigentumswohnungen in Hamburg ist groß. Stellen Kaufinteressierte in einem beliebten Immobilienportal eine Suchanfrage, die sich in einem Umkreis von 15 bis 20 Kilometern von Hamburgs Zentrum befinden, erhalten sie knapp 2500 Ergebnisse.
Die Gründe, eine Eigentumswohnung zu kaufen, sind vielfältig. Viele ältere Menschen ziehen in eine Eigentumswohnung, weil ihnen die Haus- und Gartenpflege zu beschwerlich geworden ist. Andere Käufer sehen in der Eigentumswohnung eine Kapitalanlage und werden Vermieter.
Jüngere Paare nehmen meist ein Darlehen auf und ziehen häufig selbst ein, weil sie keine passende Mietwohnung finden. „Wir gehen davon aus, dass sich aufgrund der Zuspitzung der Mietnachfrage in den gefragten Lagen auch wieder mehr Eigennutzer für den Kauf einer Eigentumswohnung interessieren werden“, sagt Anika Schönfeldt-Schulz, Vorsitzende des Immobilienverbands IVD Nord.
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Auch eine Eigentumswohnung erfordert Pflege und die Übernahme von Verantwortung
„Gerade diejenigen, die es schwer haben, sich gegen mehrere Bewerber durchzusetzen oder die sich der anstrengenden Suche mit starker Konkurrenz nicht stellen möchten, sind bereit, in eine eigene Wohnung für sich oder beispielsweise auch für die studierenden Kinder zu investieren.“
Vom Eigenheim auf der Etage versprechen sich viele Käufer ein sorgloses Wohnen. Sich nicht um alles selbst kümmern zu müssen, Pflege und Verantwortung delegieren zu können: Das sind Wünsche, die Makler häufig zu hören bekommen. Doch wie beim privaten Einfamilienhaus muss auch eine Wohnanlage mit Eigentumswohnungen gepflegt und baulich unterhalten werden.
Welche Reparaturen oder Modernisierungen am Haus umgesetzt werden sollen, darüber entscheidet die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), in der Erwerber einer Eigentumswohnung automatisch Mitglieder werden.
Vor dem Kauf sollten sich Interessenten über die Instandhaltungsrücklage informieren
Wohnungseigentümergemeinschaften sind rechtsfähig, alle Miteigentümer haben ein Stimmrecht, und sie haften für die gesamte Immobilie – egal, ob es sich um drei oder 300 Wohnungen handelt. Für die Pflege und bauliche Unterhaltung bildet die WEG eine Instandhaltungsrücklage, in die alle Eigentümer monatlich einen bestimmten Betrag einzahlen.
Käufer einer Eigentumswohnung haben diese Umlagen oft nicht auf dem Schirm, so die Erfahrung des Verbands privater Bauherren (VPB), und unterschätzen im Zuge der Finanzierung dann, was die Eigentümergemeinschaft ihnen zusätzlich zur Unterhaltung der gemeinsamen Immobilie abverlangen wird.
Dieses Geld mit einzukalkulieren oder zurückzulegen ist daher unbedingt erforderlich. Laut Wohnungseigentumsgesetz ist die WEG dazu verpflichtet, mindestens einmal pro Jahr eine sogenannte Eigentümerversammlung abzuhalten.
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Protokolle der letzten Eigentümerversammlung können Käufern Anhaltspunkte geben
Ziel der Zusammenkunft ist es, Entscheidungen bezüglich des Gemeinschaftseigentums zu treffen und etwaige Probleme anzusprechen. Die Einladungsfrist für eine ordnungsgemäße Eigentümerversammlung beträgt drei Wochen. Lediglich in dringenden Fällen – wie beispielsweise akuten Schäden am Wohneigentum durch einen Wasserrohrbruch – kann eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen werden, die von der dreiwöchigen Ladungsfrist abweicht.
Beschlussfähig ist die Eigentümerversammlung unabhängig von der Anzahl der Teilnehmenden: Die Anwesenheit eines stimmberechtigten Wohnungseigentümers genügt somit, damit Beschlüsse am Ende auch rechtskräftig sind. Der WEG-Verwalter hat die Aufgabe, sämtliche Diskussionspunkte und Beschlüsse, die während der Versammlung getroffen werden, in Form eines Protokolls festzuhalten.
Das sollten Sie beim Kauf einer Wohnung beachten
„Die Eigentümerprotokolle bieten einen wichtigen Anhaltspunkt beim Immobilienkauf“, sagt Daniel Ritter, geschäftsführender Gesellschafter bei Von Poll Immobilien. „Kaufinteressenten sollten sich vor dem Kauf einer Eigentumswohnung unbedingt die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen vom zuständigen WEG-Verwalter aushändigen lassen.
Damit können sie sich einen guten Überblick über potenziell anstehende Sanierungsmaßnahmen und damit verbundene Kosten sowie Entscheidungen zu Rücklagen und Hausgeld, aber auch zu noch ungelösten Angelegenheiten verschaffen.“