Zum kommenden Jahr steigen die Honorare für Zahnärzte - und damit auch die Kosten für den Verbraucher. Rund sechs Prozent Kostensteigerung.

Berlin. Der Bundesrat hat für das kommende Jahr eine Anpassung der Gebührenordnung für Zahnärzte beschlossen. Damit steigen die Honorare und die Kosten für den Kunden. Denn die Änderung betrifft Leistungen, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden. Dazu gehören zum Beispiel Füllungen, die über die einfachsten Anforderungen hinaus gehen.

Die Politik sah sich zu der Anpassung gewzungen, da die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) seit 1998 nicht mehr angepasst wurde und seitdem zahlreiche neue Behandlungsmethoden eingeführt wurden. Diese finden nun in der neuen Gebührenordnung ebenfalls Beachtung. Versicherte können sich mit Zusatzversicherungen vor hohen Zusatzkosten teilweise schützen. Diese werden allerdings meist von Besserverdienern abgeschlossen. Im Umkehrschluss heißt dies für Sozialverbände schon länger, dass das Einkommen eines Menschen an seinem Gebiss zu erkennen sei.

Krankenkassenwechsel - aber wie?

Zusatzbeiträge, Krankenkassenfusionen oder sogar die Schließung von Kassen: Kaum ein Monat vergeht, in dem man nicht von Problemen bei der Krankenversicherung hört. Die Versicherten in Deutschland ärgern sich laut einer Umfrage im Auftrag der „Apotheken Umschau“ besonders über zu hohe Zuzahlungen. Und mehr als zwei Drittel der Befragten glaubt, dass die Zusatzbeiträge der Kassen in den nächsten Jahren noch steigen werden. Doch auch wenn eine Kasse einen Zusatzbeitrag erhebt, sollte man nicht sofort kündigen, rät Hans Haltmeier, der Chefredakteur des Magazins: „Man sollte sich schon gut überlegen, ob man deswegen die Kasse wechselt. Denn über kurz oder lang, so wird es prognostiziert, werden vermutlich alle Versicherungen Zusatzbeiträge erheben. Ein Wechsel sollte deswegen schon besser begründet sein. Zum Beispiel, wenn man mit der Kasse generell nicht zufrieden ist oder weil man bestimmte Leistungen dort nicht bezahlt bekommt.“

+++Die saubersten Zähne im Kreis wurden mit 150 Euro belohnt+++

+++Was die neue Patientenkarte kann und was nicht+++

Zwar sind 95 Prozent der Leistungen gesetzlich vorgeschrieben. Trotzdem gibt es große Unterschiede: „Zum Beispiel wenn es um die homöopathische Behandlung geht oder um Programme für chronisch Kranke. Andere Beispiele wären Rückenschulen, Diätkurse, Haushaltshilfen. Diese Dinge werden nicht von allen Kassen übernommen. Oder zum Beispiel auch Bonusprogramme, die nur von manchen Kassen angeboten werden.“

Vor einer Kündigung sollte man auf jeden Fall die einzuhaltenden Fristen prüfen: „Wenn man die Kasse wechseln möchte, dann ist es wichtig, die Kündigungsfristen zu beachten, in der Regel zwei Monate zum Monatsende. Eine Kündigung ist aber auch dann möglich, wenn die Kasse zum Beispiel einen Zusatzbeitrag neu einführt oder anhebt. Wenn man sich unsicher ist, wie man sich verhalten soll, kann man sich beraten lassen, zum Beispiel bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland.“

Wenn eine gesetzliche Krankenkasse pleite geht, müssen sich die Versicherten keine Sorgen machen, berichtet die „Apotheken Umschau“. Denn jede andere gesetzliche Krankenkasse muss die Bewerber unabhängig von Alter und Gesundheitszustand aufnehmen.